Allgemeines –

ein Überblick über den Netzzugang

terranets bw bietet ihren Kunden den Netzzugang entsprechend den Regelungen der Kooperationsvereinbarung in der jeweils aktuellsten Fassung. Entsprechend dem Zweivertragsmodell sind gebuchte Ein- und Ausspeisekapazitäten ohne die Abhängigkeit von einem konkreten Transportpfad frei zuordenbar.

Der Transportkunde bucht die von ihm benötigten Einspeise- bzw. Ausspeisekapazitäten jeweils beim Betreiber des Einspeisenetzes bzw. beim Betreiber des Ausspeisenetzes. Für die Ausspeisung von Gas an einem Ausspeisepunkt schließt der Transportkunde einen Ausspeisevertrag ab.

Mit Abschluss des Einspeisevertrages erwirbt der Transportkunde das Recht, Gas in das Marktgebiet einzuspeisen. Mit dem Einspeisevertrag wird der Virtuelle Handelspunkt des Marktgebiets erreicht, an dem das eingespeiste Gas übertragen werden kann.

Mit Abschluss des Ausspeisevertrages erwirbt der Transportkunde das Recht auf Übergabe der vom Virtuellen Handelspunkt übernommenen Gasmengen am Ausspeisepunkt durch den Ausspeisenetzbetreiber.  

Zur Abwicklung eines Transportes müssen die gebuchten Kapazitätsrechte in einen Bilanzkreisvertrag eingebracht werden. Über die Nominierung des Bilanzkreisverantwortlichen lassen sich konkrete Transporte realisieren.

 

 Unsere Ansprechpartner im Netzzugang

Maren Schmid
m.schmid(at)terranets-bw.de 

Andreas Schlund
a.schlund(at)terranets-bw.de