Unser Fernleitungsnetz ist die Basis für alle Leistungen rund um den Erdgastransport. Informieren Sie sich über technische Daten, Netzanschluss und Netzzugang.
Das Transportnetz der terranets bw hat eine Länge von rund 2000 km und ist über elf Einspeisepunkte direkt mit den Transportnetzen der Netzbetreiberunternehmen Open Grid Europe GmbH, GASCADE Gastransport GmbH, Fluxys TENP GmbH sowie bayernets GmbH gekoppelt. Zwei Verdichteranlagen, im Raum Karlsruhe und Ulm, schaffen die während der Starklastzeiten erforderlichen Kapazitäten zum Transport der von den Verbrauchern benötigten Erdgasmengen. Zur Systemstabilität tragen sowohl ein vollständig in unserem Fernleitungsnetz integrierter Untertageerdgasspeicher sowie ein weiterer direkt angeschlossener Untertageerdgasspeicher bei.
Über rund 200 Netzkopplungspunkte sind die Verteilnetze von etwa 50 direkt nachgelagerten Ausspeisenetzbetreibern sowie vierzehn Letztverbrauchern (Industrie) an unser Erdgashochdrucknetz angeschlossen. Weitere rund 70 Ausspeisenetzbetreiber sind den direkt angeschlossenen Ausspeisenetzen nachgelagert. Anbindungen zu ausländischen Netzkopplungspartnern bestehen über drei buchbare Grenzübergangspunkte im Bodenseeraum (Vorarlberg und Ostschweiz), sowie in Basel.
Das Hochdruckleitungsnetz der terranets bw mit Betriebsnenndrücken bis 80 bar erstreckt sich über eine Gesamtlänge von rund 2000 km. Über das Leitungsnetz der terranets bw wird Erdgas zu ca. 200 Netzkopplungs- und Ausspeisepunkten transportiert.
Die Höchstlast im Geschäftsjahr 2017 wurde am 23.01.2017 zwischen 08:00 Uhr und 09:00 Uhr gemessen. In dieser Stunde entnahmen nachgelagerte Netzbetreiber und Industriekunden eine Menge von insgesamt 24.073 MWh/h zeitgleich aus dem Transportnetz der terranets bw. Die entnommene Jahresarbeit im Geschäftsjahr 2017 betrug 82.011.150 MWh.
Wir transportieren ausschließlich Erdgas der Beschaffenheit H. Der Brennwert an den Ein- und Ausspeisepunkten bewegte sich im Geschäftsjahr 2017 zwischen 11,00 kWh/m3N und 11,65 kWh/m3N. Weitere Informationen zu den Strukturmerkmalen des Netzes der terranets bw erhalten Sie in unserem pdf-Dokument „Netzstruktur".
Sie möchten einen Netzanschluss oder eine Netzkopplung zur direkten Anbindung an das Hochdruckleitungsnetz der terranets bw realisieren? Hierfür gehen Sie bitte wie folgt vor:
Für erste Informationen für einen Netzanschluss an das Fernleitungsnetz der terranets bw kontaktieren Sie bitte netzanschluss[at]terranets-bw.de
Für eine verbindliche Anfrage an terranets bw zur Durchführung der für eine Anschlusszusage notwendigen Prüfungen verwenden Sie bitte folgendes Formular und senden dies an netzanschluss[at]terranets-bw.de
Nach Eingang der Netzanschlussanfrage bei terranets bw werden wir Ihnen umgehend mitteilen, welche Kosten mit der Bearbeitung Ihrer Anfrage verbunden sind und welche weiteren Unterlagen für die Prüfungen benötigt werden.
Nach Eingang der vollständigen Unterlagen werden die für eine Anschlusszusage notwendigen Prüfungen (bspw. Kapazitätssimulation, -berechnung und -auswertung, Grobtrassierung, Anschlussmöglichkeiten) durchgeführt. Das Ergebnis ist ein Prüfbericht inklusive einer Kostenschätzung zur Herstellung des Netzanschlusses.
Sollten Sie sich für die Realisierung des Netzanschlusses entscheiden, sollte vor Beginn der Planung und dem Bau des Netzanschlusses die vertragliche Grundlage geschaffen werden.
Diese Verträge regeln die wesentlichen technischen und rechtlichen Bedingungen der Gasübergabe/-übernahme und bieten somit eine solide Basis für die Zusammenarbeit.
Nach Abschluss des Netzanschlussvertrags bzw. Netzkopplungsvertrags werden wir umgehend die erforderlichen Maßnahmen zur Herstellung des Netzanschlusses einleiten.
Für den Anschluss einer Biogasanlage beachten Sie bitte die Vorgehensweise unter dem nachfolgenden Menüpunkt.
Rafael Brucker
Kontakt Netzanschluss
Am Wallgraben 135, 70565 Stuttgart
Mail r.brucker[at]terranets-bw.de
Tel +49 (0) 711 7812-2084
Mit der Biogasanlage "Hahnennest" entstand im März 2012 die erste Biogaseinspeisung in ein Erdgashochdruckleitungsnetz in Baden-Württemberg. Durch die enge Kooperation zwischen dem Betreiber "Energiepark Hahnennest" und den Experten der terranets bw wurde in kürzester Zeit die Planung und der Bau der Biogaseinspeiseanlage realisiert.
Sie planen eine Biogasanlage mit Aufbereitung und Einspeisung in ein Erdgasnetz und wollen prüfen, ob diese Anlage an das Fernleitungsnetz der terranets bw angeschlossen werden kann?
Bitte beachten Sie dabei die technischen Mindestanforderungen für die Einspeisung von Biogas bevor Sie einen verbindlichen Antrag zur Prüfung eines Netzanschlussbegehrens an uns stellen.
Für erste Informationen für einen Netzanschluss Biogas an das Fernleitungsnetz der terranets bw kontaktieren Sie bitte: netzanschluss[at]terranets-bw.de
Für eine verbindliche Anfrage an terranets bw zur Durchführung der für eine Anschlusszusage Biogas notwendigen Prüfungen verwenden Sie bitte folgendes Formular und senden dies an: netzanschluss[at]terranets-bw.de
Nach Eingang der Netzanschlussanfrage Biogas bei terranets bw werden wir Ihnen umgehend mitteilen, welche Kosten mit der Bearbeitung Ihrer Anfrage verbunden sind und welche weiteren Unterlagen für die Prüfungen benötigt werden.
Nach Eingang der vollständigen Unterlagen werden die für eine Anschlusszusage Biogas notwendigen Prüfungen (bspw. Kapazitätssimulation, -berechnung und -auswertung, Grobtrassierung, Anschlussmöglichkeiten) durchgeführt. Das Ergebnis ist ein Prüfbericht inklusive einer Kostenschätzung zur Herstellung des Netzanschlusses Biogas.
Sollten Sie sich für die Realisierung des Netzanschlusses Biogas entscheiden, sollte vor Beginn der Planung und dem Bau des Netzanschlusses die vertragliche Grundlage geschaffen werden.
Diese Verträge regeln die wesentlichen technischen und rechtlichen Bedingungen der Gasübergabe/-übernahme und bieten somit eine solide Basis für die Zusammenarbeit. Für den Abschluss eines Netzanschlussvertrags Biogas kontaktieren Sie bitte: netzanschluss[at]terranets-bw.de
Nach Abschluss des Netzanschlussvertrags Biogas werden wir umgehend die erforderlichen Maßnahmen zur Herstellung des Netzanschlusses einleiten.
Hier finden Sie alle relevanten Informationen für den Netzzugang. Der Zugang zum Leitungsnetz erfolgt auf Basis der aktuell gültigen Kooperationsvereinbarung und unseren Geschäftsbedingungen. Hier finden Sie eine detaillierte Beschreibung des Zugangs zum Leitungsnetz der terranets bw.
Unsere Ansprechpartner im Netzzugang:
Andreas Schlund: a.schlund[at]terranets-bw.de
Andreas Maunz: a.maunz[at]terranets-bw.de
Tobias Wegener: t.wegener[at]terranets-bw.de
Netzbetreiber, die der terranets bw direkt nachgelagert sind, bestellen zur Abwicklung von Transporten innerhalb eines Marktgebietes einmal jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr („Bestelljahr“) in dem vorgelagerten Netz die berechnete maximal vorzuhaltende feste Ausspeisekapazität an Netzkopplungspunkten bzw. Ausspeisezonen. In ungeraden Kalenderjahren wird im Rahmen der jährlichen internen Bestellung von direkt nachgelagerten Netzbetreibern unverbindlich der Bedarf für die auf das Bestelljahr folgenden zehn Jahre (Langfristprognose) prognostiziert.
Die Bestellung sowie ggf. die Übermittlung der Langfristprognose erfolgt bei terranets bw mittels des Formulars „interne Bestellung“. Es gelten die Regelungen der Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen in ihrer für den jeweiligen Zeitraum maßgeblichen Fassung sowie das Preisblatt der terranets bw.
terranets bw veröffentlicht gemäß § 11 Ziffer 9 der Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen (Änderungsfassung vom 29. März 2018) Kapazitätsangaben zu den internen Bestellungen der unmittelbar nachgelagerten Netzbetreiber. Diese können Sie untenstehender Liste entnehmen.
Kapazitätsangaben zu den internen Bestellungen der unmittelbar nachgelagerten Netzbetreiber für vergangene Jahre können Sie untenstehend entnehmen.
Wir bieten unseren Transportkunden Kapazitäten sowohl auf fester als auch unterbrechbarer Basis an. Kapazitäten können auf Jahres-, Monats-, Wochen- oder Tagesbasis sowie untertägig gebucht werden.
Transportkapazitäten sind online über die von den Fernleitungsnetzbetreibern eingerichtete Kapazitätsplattform PRISMA buchbar.
Die Entgelte der terranets bw sind unserem Preisblatt zu entnehmen.
Gerne stellen wir Ihnen die Kapazitätsabrechnung per E-Mail zur Verfügung. Bitte senden Sie uns dazu das folgende Formular ausgefüllt zu:
Die Abwicklung der Belieferung von Entnahmestellen mit Gas erfolgt nach der von der Bundesnetzagentur getroffenen Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate vom 20.08.2007 (Az. BK 7-06-067).
Zur Übermittlung der An- und Abmeldungen für die betreffenden Geschäftsprozesse ist die nachfolgend genannte E-Mail-Adresse zu verwenden: editrans[at]terranets-bw.de
Detailliertere Regelungen finden Sie in unseren Geschäftsbedingungen für den Ein-und Ausspeisevertrag (entry-exit System).
Im Folgenden finden Sie die Entnahmestellen und die dazugehörigen Zählpunktbezeichnungen im Netz der terranets bw sowie das Kommunikationsdatenblatt.
Die europäischen Fernleitungsnetzbetreiber sind gemäß Verordnung (EG) VO 715/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen und insbesondere von Kapitel 3 des Anhangs I in der Fassung vom 10. November 2010 verpflichtet, auf ihren Internetseiten regelmäßig, verschiedene aktualisierte Informationen in einem gängigen Datenformat zu veröffentlichen.
Die folgende Tabelle bietet einen Überblick über die implementierten Transparenzanforderungen und zeigt, wo die dazugehören Informationen auf unserer Website zu finden sind. Weitere Veröffentlichungen gem. Verordnung (EG) VO 715/2009 Anhang 1 Ziff. 3.3 finden Sie auf der ENTSOG Transparenzplattform.
Annex I to Regulation (EG) 715/2009 | Auf unserer Website |
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3.1.2 a) Eine ausführliche Beschreibung der angebotenen Dienstleistungen und Entgelte | Netzzugang |
3.1.2 b) u. c) 1. Verschiedene Transportverträge und andere maßgebliche Unterlagen | Netzzugang / Transparenzinformationen |
3.1.2 c) Netzkodex / Standardbedingungen | Netzkodizes / Kooperationsvereinbarung Gas |
3.1.2 c) 2. Anforderungen an die Gasqualitätparameter | Maßgebliche Punkte |
3.1.2 c) 3. Druckanforderungen | Netzkopplungspunkte Einspeisung / Netzkopplungspunkte Ausspeisung |
3.1.2 c) 4. Verfahren für eine Unterbrechung der unterbrechbaren Kapazität | Kooperationsvereinbarung Gas - AGB und EGB |
3.1.2 d) Harmonisierte Verfahren, die bei Nutzung des Fernleitungsnetzes angewandt werden inkl. der Definition von Schlüsselbegriffen | Kooperationsvereinbarung Gas - AGB und EGB |
3.1.2. e) Bestimmungen über Verfahren der Kapazitätszuweisung, des Engpassmanagements, Verhütung der Kapazitätshortung und Wiederverwendung | Prisma primary / Kooperationsvereinbarung Gas - AGB und EGB |
3.1.2 f) Regeln für Kapazitätshandel auf dem Sekundärmarkt ggü. Fernleitungsnetzbetreiber | Kooperationsvereinbarung Gas - AGB und EGB |
3.1.2 g) Regeln für den Ausgleich von Mengenabweichungen; Berechnungen der Ausgleichsenergiepreise | NetConnect Germany |
3.1.2 h) Flexibilität- und Toleranzwerte ohne separates Entgelt sowie mit separatem Entgelt | NetConnect Germany |
3.1.2 i) Ausführliche Beschreibung des Gasnetzes inkl. Anlagenbetreiber an Kuppelstellen / Namen der angrenzenden Netzbetreiber | Technische Beschreibung |
3.1.2 j) Anschlussregeln | Netzanschluss / Transparenzinformationen |
3.1.2 k) Informationen über Notfall-Mechanismen | Krisenvorsorge |
3.1.2 l) Für Kuppelstellen vereinbarten und Interoperabilität betreffende Verfahren (falls relevant), Verfahren für Nominierung und Matching, sonstige Verfahren für Allokation und Mengenabweichungen einschließlich verwendeter Methoden | Kooperationsvereinbarung Gas - AGB und EGB |
3.1.2 m) Beschreibung der Methodik und des Verfahrens für Berechnung der technischen Kapazität | Verfahren zur Ermittlung der technischen Ein- und Ausspeisekapaztäten |
3.3.(1) a-e, 3.3.(4), 3.3.(5) Kapazitäten, Nominierungen und Renominierungen, tatsächliche Lastflüsse, Brennwerte | |
3.3 (1) f) Geplante und tatsächliche Unterbrechungen | Kapazitätsrelevante Instandhaltungsmaßnahmen / |
3.3 (1) g) Geplante und ungeplante Unterbrechungen | |
3.4 (1) und (2) Informationen zum Sekundärhandel | |
3.4 (3) Ausgleichsdienstleistungen | NetConnect Germany |
3.4 (4) Weitere Flexibilitätsdienstleistung des Fernleitungsnetzbetreibers; hier OFC | NetConnect Germany |
3.4 (5) Das sich im Netz befindliche und prognostizierte Gasvolumen | NetConnect Germany |
3.4 (6) Nutzerfreundliche Instrumente für die Tarifberechnung | Entgelte |
Die europäischen Fernleitungsnetzbetreiber sind gemäß Art. 29 der Verordnung (EU) 2017/460 der Kommission vom 16. März 2017 zur Festlegung eines Netzkodex über harmonisierte Fernleitungsentgeltstrukturen verpflichtet Informationen vor der jährlichen Auktion zu veröffentlichen.
Die folgende Tabelle bietet einen Überblick über die implementierten Transparenzanforderungen und zeigt, wo die dazugehörigen Informationen auf unserer Website zu finden sind.
Art. 29 (a) | Siehe Preisblatt 2018 und Preisblatt 2019 Zur Begründung für die Höhe der Multiplikatoren verweist terranets bw GmbH auf die Festlegung der Bundesnetzagentur BK9-14/608 (Festlegung „BEATE“). |
Art. 29 (b) | Siehe Preisblatt 2018 und Preisblatt 2019
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Die europäischen Fernleitungsnetzbetreiber sind gemäß Art. 30 der Verordnung (EU) 2017/460 der Kommission vom 16. März zur Festlegung eines Netzkodex über harmonisierte Fernleitungsentgeltstrukturen verpflichtet Informationen vor der Entgeltperiode zu veröffentlichen.
Die folgende Tabelle bietet einen Überblick über die Transparenzanforderungen und zeigt, wo die dazugehörigen Informationen auf unserer Website zu finden sind. Weitere Veröffentlichungen gem. Verordnung (EU) 2017/460 Artikel 31 (2) finden Sie auf der ENTSOG Transparenzplattform.
Art. 30 (1)(a) | Link auf vereinfachtes Entgeltmodell Angewendete Parameter im vereinfachten Entgeltmodell (simplified Model)
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Art. 30 (1)(b)(i) | Die zulässigen Erlöse der terranets bw betragen: 149.039.236 € |
Art. 30 (1)(b)(ii) | Die Steigerung der zulässigen Erlösobergrenze der Entgeltperiode 2019 gegenüber der Erlösobergrenze für 2018 resultiert bei der terranets bw, insb. aus einer Erhöhung der Kosten für Lastflusszusagen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit in Baden-Württemberg. |
Art. 30 (1)(b)(iii) | Gesamtwert des regulierten Anlagevermögens im Kostenbasisjahr 2015: 345.564.288 € Typen des regulierten Anlagevermögens (vgl. Anlage 1 der GasNEV): I. Allgemeine Anlagen II. Gasbehälter III. Erdgasverdichteranlagen IV. Rohrleitungen/ Hausanschlussleitungen V. Mess-, Regel- und Zähleranlagen VI. Fernwirkanlagen Kapitalkosten des Kostenbasisjahres 2015: 32.557.089 € Die Methode zur Berechnung der Kapitalkosten ist in §§ 6-8 GasNEV festgelegt. Die Investitionsausgaben bestimmen sich nach den Anschaffungs- und Herstellungskosten des Anlagegutes. In der deutschen Anreizregulierung ist keine Neubewertung des Anlagegutes vorgesehen. Die Anlagegüter werden nach §6 (5) GasNEV linear abgeschrieben. Die Abschreibungsdauer ist in Anlage 1 GasNEV vorgegeben. Abschreibungszeiträume und –beträge für Anlagetypen: I. Allgemeine Anlagen II. Gasbehälter III. Erdgasverdichteranlagen IV. Rohrleitungen/ Hausanschlussleitungen V. Mess-, Regel- und Zähleranlagen VI. Fernwirkanlagen Operative Ausgaben des Kostenbasisjahres 2015: Die deutschen Fernleitungsnetzbetreiber unterliegen dem System der Anreizregulierung gemäß den Vorgaben der ARegV, §§12-16 regeln hierbei Anreizmechanismen und Effizienzziele. Der Erlösobergrenze eines Netzbetreibers, die für die Regulierungsperiode (fünf Jahre) bestimmt wird, liegen die Kosten zu Grunde, welche im Basisjahr (Jahr 3 vor der neuen Regulierungsperiode) beim Netzbetreiber entstanden und von der Regulierungsbehörde geprüft sind. Des Weiteren wird ein Effizienzvergleich zwischen den Fernleitungsnetzbetreibern durchgeführt und auf Basis deren Aufwands- und Strukturparameter unternehmensindividuelle Effizienzwerte ermittelt. Etwaige Ineffizienzen sind über die Dauer einer Regulierungsperiode abzubauen. Ebenfalls berechnet die Regulierungsbehörde einen generellen sektoralen Produktivitätsfaktor, der für alle Fernleitungsnetzbetreiber einheitlich zur Anwendung kommt. Der zur Bestimmung der zulässigen Erlöse 2019 verwendete Inflationsindex beträgt: 1,018 (1,8 %) (d.h., 109,3 (2017) - 106,9 (2015). |
Art. 30 (1)(b)(iv,v) | Zulässige Erlöse aus Fernleitungsentgelten 2019 betragen: 122.548.642 € Kapazitäts-/ Arbeitsaufteilung: 100% Kapazitätsentgelte Entry-Exit-Split Die der Bildung der Fernleitungsentgelte zugrunde liegenden zulässigen Erlöse für Ein- bzw. Ausspeisepunkte entsprechen den Anteilen der prognostizierten Ein- bzw. Ausspeisebuchungen an der prognostizierten Gesamtbuchung. Somit ergibt sich ein Entry-Exit-Split in Höhe von ca. 2 % (Entry) zu ca. 98 % (Exit). Die Aufteilung nach systeminterner/ systemübergreifender Nutzung wird im Rahmen der Konsultation nach Art. 26 NC TAR bestimmt und entsprechend veröffentlicht. |
Art. 30 (1)(b)(vi)
| Tatsächliche regulierte Erlöse aus Fernleitungs- und Systemdienstleistungen 2017: 120.519.746 € Saldo des Regulierungskontos des abgeschlossenen Geschäftsjahres 2017: 5.245.232 € Der Saldo des Regulierungskontos des abgeschlossenen Geschäftsjahres 2017 wird im Jahr 2017 festgestellt und in gleichmäßigen Raten – inklusive Verzinsung – über die folgenden 3 Kalenderjahre ausgeglichen. Regulierungskonto-spezifische Anreizmechanismen bestehen im deutschen Regulierungssystem nicht. |
Art. 30 (1)(b)(vii) | Gemäß §13 (4) GasNZV werden Auktionserlöse auf dem Regulierungskonto nach §5 ARegV verbucht. Dieses Vorgehen entfaltet somit eine entgeltmindernde Wirkung in den Jahren in denen das Regulierungskonto ausgeglichen wird. |
Art. 30 (1)(c) | Informationen zur Berechnung der Fernleitungsentgelte sind dem vereinfachten Entgeltmodell zu entnehmen. Gemäß des Beschlusses der Bundesnetzagentur BK9-17/609 (Festlegung „INKA“) sind folgende Positionen als Systemdienstleistungsentgelte definiert: Berechnung Biogasumlage: Nach Ziffer 6 des Beschlusses der Bundesnetzagentur BK9-17/609 (Festlegung „INKA“) ist die Biogasumlage nach § 20b GasNEV als Systemdienstleistung eingeordnet. Die Berechnung der Biogasumlage ist beschrieben in § 7 der Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen vom 27.10.2017. Hiernach werden die bundesweiten Biogas-Gesamtkosten des Jahres 2019 in Höhe von 202.994.689 € durch die bundesweit bei Fernleitungsnetzbetreibern gebuchte bzw. bestellte Kapazität an Netzanschlusspunkten zu Letztverbrauchern und Netzkopplungspunkten zu nachgelagerten Netzbetreibern ohne Beachtung von Multiplikatoren oder saisonalen Faktoren des Jahres 2019 in Höhe von 306.671.765 (kWh/h)/a geteilt. Hieraus ergibt sich eine Biogasumlage in Höhe von 0,66193 €/(kWh/h)/a. Berechnung Marktraumumstellungsumlage: Nach Ziffer 6 des Beschlusses der Bundesnetzagentur BK9-17/609 (Festlegung „INKA“) ist die Marktraumumstellungsumlage nach § 19a Abs. 1 EnWG als Systemdienstleistung eingeordnet. Die Berechnung der Marktraumumstellungsumlage ist beschrieben in § 10 der Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen vom 27.10.2017. Hiernach werden die bundesweiten Umstellungskosten des Jahres 2019 in Höhe von 132.257.041 € durch die bundesweit bei Fernleitungsnetzbetreibern gebuchte bzw. bestellte Kapazität an allen Ausspeisepunkten (inkl. Speicher und Grenz- und Marktgebietsübergangspunkten) ohne Beachtung von Multiplikatoren oder saisonalen Faktoren des Jahres 2019 in Höhe von 415.797.341 (kWh/h)/a geteilt. Hieraus ergibt sich eine Marktraumumstellungsumlage in Höhe von 0,3181 €/(kWh/h)/a. Berechnung Messentgelt / Messstellenbetriebsentgelt: § 15 Abs. 7 GasNEV regelt die Ermittlung der Entgelte für die Messung und den Messstellenbetrieb. Die Entgelte sind für jeden Ausspeisepunkt zu erheben (§ 15 Abs. 7 Satz 3 GasNEV). Die Höhe der Kosten für jeden Ausspeisepunkt ergeben sich dabei nach allen Kosten, die unseren Kostenstellen Messung und Messstellenbetrieb zugeordnet sind und der Anzahl der Ausspeisepunkte (§ 15 Abs. 7 Satz 4 GasNEV). Diesen Kostenstellen sind alle Kosten im Zusammenhang mit der Messung und dem Messstellenbetrieb zuzuordnen unabhängig davon, ob diese Kosten an Ausspeisestellen oder an anderen Stellen im Netz entstehen. Die Entgelte für Messung und Messstellenbetrieb sind dem Preisblatt zu entnehmen. |
Art. 30 (2)(a) | Die Steigerung der Entgelte resultiert aus der Steigerung der Erlösobergrenze, wie in den Informationen zu Art. 30 (1)(b)(ii) beschrieben. Welcher Referenzpreismethode die Entgeltbildung der Jahre 2020 ff. unterliegt ist derzeit schwer abzuschätzen. Dementsprechend können auch keine indikativen Aussagen zur Entgeltentwicklung der Jahre 2020-2022 getroffen werden. Hierzu verweisen wir auf die abschließende Konsultation gemäß Artikel 26 Tariff Network Code, welche von der Bundesnetzagentur durchgeführt wird. |
Art. 30 (2)(b) |
Hier erhalten Sie Informationen zum Verfahren zur Ermittlung der technischen Ein- und Ausspeisekapazitäten, zur Kapazitätsauslastung, zu historischen Kapazitätsauslastungen und technischen Kapazitäten, zu kapazitätsrelevanten Instandhaltungsmaßnahmen sowie Unterbrechungen im Netzgebiet der terranets bw.
Kapazitätsrelevante Instandhaltungsmaßnahmen
Wir halten unsere Netze immer auf dem aktuellsten Stand der Technik. Informieren Sie sich über aktuelle Wartungs-, Instandhaltungs- und Einbindungsmaßnahmen im Netzgebiet der terranets bw, die Kapazitätseinschränkungen zur Folge haben können. Davon betroffene Transportkunden oder Netzbetreiber werden rechtzeitig über mögliche Einschränkungen ihrer Transportkapazität informiert.
Unterbrechungen
Im Zeitraum 2006 bis 2011 sowie 2013 und 2014 war der Transport im Gasnetz der terranets bw uneingeschränkt möglich. Trotz regionaler Kapazitätseinschränkungen konnte durch den Einsatz interner Schalt- und Ersatzmaßnahmen die Unterbrechung der unterbrechbaren Kapazitäten vermieden werden.
Nachstehend finden Sie Informationen zu Unterbrechungen an maßgeblichen Ein- und Ausspeisepunkten im Netzgebiet der terranets bw aufgrund Kapazitätsengpässen nach § 16 EnWG.
Informationen zu Unterbrechungen an maßgeblichen Ein- und Ausspeisepunkten im Netzgebiet der terranets bw aufgrund von Überbuchungen finden Sie unter nachfolgendem Link.
Informationen zu Unterbrechungen an maßgeblichen Ein- und Ausspeisepunkten im Netzgebiet der terranets bw aufgrund geplanter Instandhaltungsmaßnahmen finden Sie unter nachfolgendem Link.
Informationen zu Unterbrechungen an maßgeblichen Ein- und Ausspeisepunkten im Netzgebiet der terranets bw aufgrund geplanter Instandhaltungsmaßnahmen finden Sie unter nachfolgendem Link.
Das Ergebnis der Ausschreibung von Lastflusszusagen für den Zeitraum 01.01.2013 bis 01.01.2014 können Sie nachstehend einsehen.
Das Ergebnis der Ausschreibung von Lastflusszusagen für den Zeitraum 01.01.2014 bis 01.01.2015 können Sie nachstehend einsehen.
Das Ergebnis der Ausschreibungen von Lastflusszusagen für den Zeitraum 01.01.2015 bis 01.01.2016 können Sie nachstehend einsehen.
Das Ergebnis der Ausschreibungen von Lastflusszusagen für den Zeitraum 01.01.2016 bis 01.01.2017 können Sie nachstehend einsehen.
Das Ergebnis der Ausschreibungen von Lastflusszusagen für den Zeitraum 01.01.2017 bis 01.01.2018 können Sie nachstehend einsehen.
Das Ergebnis der Ausschreibungen von Lastflusszusagen für den Zeitraum 01.01.2018 bis 01.01.2019 können Sie nachstehend einsehen.
Das Ergebnis der Ausschreibungen von Lastflusszusagen inForm von Abschaltverträgen (LiFA) für den Zeitraum 01.01.2018 bis 01.01.2019 können Sie nachstehend einsehen.
Das Ergebnis der Ausschreibungen von Lastflusszusagen für den Zeitraum 01.01.2019 bis 01.01.2020 können Sie nachstehend einsehen.
Das Ergebnis der Ausschreibungen von Lastflusszusagen inForm von Abschaltverträgen (LiFA) für den Zeitraum 01.01.2019 bis 01.01.2020 können Sie nachstehend einsehen.
Informationen zum Bilanzkreismanagement, den Virtuellen Handelspunkt (VHP), über die Bereitstellung von Abrechnungs- und Regelenergiedaten sowie über das Regelenergiemanagement können Sie auf der Internetseite der NetConnect Germany GmbH & Co. KG unter www.net-connect-germany.de einsehen.
Ist eine Pönale, die vom Kunden für den Fall des Verstoßes gegen die Abschaltvereinbarung zu zahlen ist, auf dem Preisblatt zu veröffentlichen?
Der Abschaltkunde ist gemäß des veröffentlichten Entwurfs für einen Abschaltvertrag lediglich zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet. Eine Pönale zahlt dieser nicht. Daher ist eine Pönale nicht zu veröffentlichen.
Wie ist die im Rahmen der internen Bestellung "vereinbarte maximale Kapazität" zu verstehen, anhand welcher die Kapazitätsgrenze für die Bereitstellung von positiven Lastflusszusagen berechnet wird?
Die „vereinbarte maximale Kapazität“ ist die seitens terranets bw im Rahmen der internen Bestellung zugesagte feste und unterbrechbare Kapazität, also die gesamte interne Bestellleistung, welche der VNB nach den Regeln der KoV akzeptiert hat.
Diese Kapazität ist die Ausgangsbasis für den Abruf von LiFA:
Hinsichtlich der durch terranets bw mitgeteilten Kapazitätsgrenze, welche der VNB im Engpassfall nicht überschreiten darf, gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Wie wird im Falle einer Engpasssituation hinsichtlich des Abrufs von LiFA verfahren?
terranets bw wird für den Abruf auf die im Rahmen des Leitfadens Krisenvorsorge verwendeten Formulare aufbauen. Diese wurden auf die Anforderungen für LiFA angepasst und finden sich in Anlage 2 und Anlage 3 der Ausschreibungsunterlagen. Im Bedarfsfall werden die Formulare an die in diesem Zusammenhang hinterlegten Emailadressen versenden. Der Abruf erfolgt bis 12:00 Uhr eines Tages, für den Folgetag. Die Bereitstellung der LiFA erfolgt jeweils ab 06:00 Uhr, wobei die Abrufdauer zwischen 1 Stunde und 240 Stunden liegen kann.
Wer ist für das Zusammenführen von Potenzialen (Pooling) verantwortlich?
Der VNB ist für das Poolen von Potenzialen verantwortlich. Er führt die einzelnen Angebote im Vorfeld zusammen und bietet diese im Rahmen der Ausschreibung innerhalb eines Angebotes an terranets bw an.
Wie ist die Vertragsstrafe zu berechnen?
Die Vertragsstrafe wird gemäß des durch terranets bw veröffentlichten Preisblattes ermittelt. Demnach beträgt Sie im Zeitraum vom 01.01.2019, 06:00 Uhr bis 01.04.2019, 06:00 Uhr sowie vom 01.10.2019, 6:00 Uhr bis 01.01.2020, 06:00 Uhr das Doppelte des Jahreskapazitätsentgelts für die maximale stündliche Kapazitätsüberschreitung an diesem Tag. Sie fällt jeden Tag neu an.
Das Jahreskapazitätsentgelt versteht sich zuzüglich der Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb, Biogaskostenwälzung und Marktraumumstellung gem. Ziffer I des Preisblattes.
Hinweis: Die am 30.05.2018 veröffentlichten Preise für 2019 sind noch ohne Umlagen und Messentgelte. Diese Bestandteile werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.
Beispiel für eine maximalen Überschreitung i.H.v. 1.000 kWh/h an einem Tag:
1.000 (kWh/h) * 5,38391 € (Jahreskapazitätsentgelt 2018 inkl. Nebenkosten) * 2 = 10.767,82 €
Für jeden weiteren Tag einer Überschreitung, fällt die Vertragsstrafe, unter Einbeziehung der jeweiligen maximalen Überschreitung, neu an.
Trotz einer Überschreitung der geltenden Kapazitätsgrenze nach einem Abruf der LiFa besteht dann keine Verpflichtung, die Vertragsstrafe zu bezahlen, wenn der Anbieter nachweist, dass der/die bestehenden Abschaltvertrag/-verträge in seinem und/oder den nachgelagerten Netzen tatsächlich in erforderlichem Umfang genutzt wurde/n und dass sich aus dieser Nutzung des/der Abschaltvertrages/-verträge ergebende Abschaltpotential sowie die interne Bestellung richtig berechnet wurde. Die Berechnung der internen Bestellung ist den §§ 13, 14 der KoV vorgegeben. Bei Anwendung des darin beschriebenen Verfahrens unter Berücksichtigung der gaswirtschaftlichen Sorgfaltspflicht ist von einer richtigen Berechnung der internen Bestellung auszugehen. Hinsichtlich der Ermittlung des Abschaltpotentials gilt grundsätzlich nichts anderes. § 13, 14 KoV enthalten Regeln zur Berücksichtigung von kapazitätsreduzierenden Instrumenten in der interne Bestellung unter Bezug auf die gaswirtschaftliche Sorgfalt. Dazu gehört insbesondere auch die Berücksichtigung des Gleichzeitigkeitseffektes, sowie bekannter zukünftiger Änderungen des Leistungsbedarfs der Abnahmestelle. Werden diese Regeln eingehalten, ist auch von einer richtigen Berechnung des Abschaltpotentials auszugehen. Für ein etwaiges Speicherpotential gilt nichts anderes.
terranets bw führte zum 1. Januar 2018 ein neues Produkt zur Stabilisierung der Gasversorgung in Baden-Württemberg bei Lastspitzen ein. Lastflusszusagen in Form von Abschaltverträgen (LiFA) ist ein temporäres Produkt, das sich an Verteilnetzbetreiber im Netzgebiet der terranets bw richtet und zur Stabilisierung des Netzes vorhandene Spitzenlastinstrumente und Abschaltpotenziale von RLM-Kunden nutzt. LiFA dient der Überbrückung eventueller Kapazitätslücken bis Ausbaumaßnahmen im Gastransportnetz, welche über die deutschlandweiten Netzentwicklungspläne Gas identifiziert werden, wirken.
Die Entwürfe für Verträge, in denen terranets bw nicht als Vertragspartner genannt ist, stellen reine Musterverträge dar. Sie wurden von terranets bw mit äußerster Sorgfalt erstellt und grundsätzlich mit der Bundesnetzagentur und der Landesregulierungsbehörde abgestimmt. Ob der Vertragsinhalt in jedem Einzelfall rechtlich und tatsächlich den Bedürfnissen der konkreten Vertragspartner entspricht, sollte von den konkreten Vertragspartnern jeweils selbst geprüft werden. terranets bw kann keine Gewähr oder Haftung für den Inhalt der Verträge übernehmen.
Thomas Pyka
Regulierungsmanagement
Am Wallgraben 135, 70565 Stuttgart
Mail lfz@terranets-bw.de
Tel +49 (0) 711 7812-1359
Fax +49 (0) 711 7812-1403
Grundlage für die Ausgestaltung dieses neuen, temporären Produktes ist die besondere Situation in Baden-Württemberg, die aufgrund der Einbindung in vorgelagerte sowie europäische Netze durch eine komplexe Struktur sowie dem stark steigenden Bedarf an Transportkapazitäten in den Verteilernetzen, bestimmt ist.
Die Nachfrage nach Kapazitäten im Versorgungsgebiet des baden-württembergischen Fernleitungsnetzbetreibers terranets bw ist seit 2010 durch einen kontinuierlich steigenden Bedarf in den nachgelagerten Netzen geprägt. Die Transportnachfrage welche die Verteilnetzbetreiber im Rahmen der Internen Bestellung im Netz der terranets bw meldeten, stieg für 2017 und für 2018 im Vergleich zum Vorjahr jeweils um ca. 4 %.
Ergänzend zur Realisierung erforderlicher Netzausbaumaßnahmen und der Kontrahierung von Lastflusszusagen an Einspeisepunkten in das Netz der terranets bw soll LiFA als marktbezogene Übergangslösung einen wertvollen Beitrag zur Entschärfung dieser Situation leisten. So kann vorhandenes Potenzial vorhandener Spitzenlastinstrumente und Abschaltpotenziale von RLM-Kunden im gesamten Netzgebiet der terranets bw genutzt werden, um im Falle einer Gasmangellage die Versorgungssicherheit in Baden-Württemberg weiterhin zu gewährleisten. LiFA schließt dabei an die ausgelaufenen Abschaltverträge, welche die Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg bis dato als Instrument zur Glättung von Leistungsspitzen genehmigt hatte, an. Bei LiFA sind zusätzlich auch VNB, welche nicht unter das Regulierungsregime der Landesregulierung Baden-Württemberg, sondern unter jenes der Bundesnetzagentur, fallen berechtigt, sich an den Ausschreibungen zu beteiligen.
Der zeitliche Ablauf gestaltet sich wie folgt:
23. Mai 2018 | Ankündigung Ausschreibung | |
30. Mai 2018 | Start Ausschreibung | |
30. Jul. 2018 | Frist zur Einreichung von Angeboten durch VNB | |
15. Aug. 2018 | Frist zur Annahme von Angeboten durch terranets bw |
Alle für die Teilnahme an der Ausschreibung benötigten Informationen finden Sie nach dem Start der Ausschreibung in unserer Rubrik "Ausschreibungen".
Die Ergebniss der Ausschreibung sind im Anschluss des Verfahrens in der Rubrik "Netztransparenz" verfügbar.
Um sich einen schnellen Überblick über das Produkt LiFA zu verschaffen, haben wir die wesentlichen Aspekte im untenstehenden Dokument zusammengefasst.