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"Der direkte Austausch mit Betroffenen ist für die Planung hilfreich und wertvoll"

Urs Kipper, Referent für Wegerecht und Umwelt bei terranets bw, im Interview zum Erwerb der Wege- und Leitungsrechte für den Bau der Spessart-Odenwald-Leitung

Urs Kipper ist Fachansprechpartner für Wege- und Leitungsrechte bei terranets bw. Seit 2021 ist er für das Vereinbaren der Leitungsrechte bei Neubauprojekten zuständig. Dabei begleitet er die Projekte von ihrem Beginn bis zum Ende, denn zu seinen Aufgaben zählt auch die Wiederherstellung der Flächen nach dem Bau. Im Interview spricht er über den Unterschied zwischen Wege- und Leitungsrecht und erläutert, welche Rolle der Austausch mit den Betroffenen bei der Planung der SPO spielt und wie die Flächen nach dem Bau genutzt werden können.

Herr Kipper, was sind Ihre Aufgaben entlang der 115 km langen Spessart-Odenwald-Leitung zwischen Wirtheim und Lampertheim?

Ich bin hauptsächlich dafür zuständig, die rechtliche Sicherung der Leitung zu gewährleisten, entstandene Schäden zu regulieren und landwirtschaftliche Flächen wieder in einen bewirtschaftungsfähigen Zustand zu versetzen. Hierzu arbeiten mein Team und ich mit vielen Spezialist:innen wie Ingenieurbüros und Sachverständigen zusammen. 

Worin liegt der Unterschied zwischen Wegerecht und Leitungsrecht?

Ein Wegerecht und ein Leitungsrecht haben zunächst eine Gemeinsamkeit: Beide berechtigen zur Nutzung eines fremden Grundstücks. Das Wegerecht berechtigt allgemein dazu, ein fremdes Grundstück zu betreten und zu befahren. Dazu zählt das Betretungs- und Befahrungsrecht bei Vorarbeiten wie archäologische Ausgrabungen und Gehölzeinschlag oder bei der Wiederherstellung der Flächen.

Das Leitungsrecht hingegen berechtigt allgemein dazu, ein fremdes Grundstück zur Verlegung einer Leitung zu nutzen. Dieses muss terranets bw bei den Eigentümer:innen mittels einer Dienstbarkeit einholen, um die SPO auf deren Flächen bauen und dauerhaft sicher betreiben zu können. 

Die Eigentümer:innen bzw. Bewirtschafter:innen der in Anspruch genommenen Flächen werden entschädigt.

Das heißt, Sie sichern sich das Leitungsrecht mit einer sogenannten Dienstbarkeit – können Sie erklären, was das ist?

Eine Dienstbarkeit ist ein Nutzungsrecht an einem fremden Grundstück. Hat terranets bw das Nutzungsrecht erworben, darf das Unternehmen das Grundstück nutzen, ohne es zu besitzen. Eine Dienstbarkeit kann bei einer Transportleitung für Erdgas und Wasserstoff wie der SPO gesichert werden, aber auch in anderen Bereichen. Die Dienstbarkeit einer Fläche, auf der zum Ausgleich für den Bau eine Umweltschutzmaßnahme umgesetzt wird, stellt zum Beispiel sicher, dass diese nicht wieder beseitigt werden kann.

Haben Sie schon einmal erlebt, dass es zu keiner Einigung kommt? Was passiert dann?

Es kommt vor, dass Eigentümer:innen oder Bewirtschafter:innen nicht mit dem Bau oder der Inanspruchnahme des Grundstücks einverstanden ist. Dies hat sehr unterschiedliche Gründe und kommt sehr selten vor. Gelingt es uns in diesen wenigen Fällen nicht, eine Einigung zu erzielen, haben wir mit dem Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses die Möglichkeit, das Grundstück dennoch zu nutzen.  Das ist das allerletzte Mittel. Und selbstverständlich wird auch dann der Eingriff entschädigt. 

Wann rechnen Sie mit dem Abschluss des Wegerechtserwerbs für die SPO?

Der Bau der SPO soll im Jahr 2026 beginnen. Ich gehe davon aus, dass wir bis dahin alle erforderlichen Einigungen abgeschlossen haben. Bis zum Bau haben wir – neben dem Abschluss der Vereinbarungen – immer wieder Kontakt mit den Betroffenen: für die Voruntersuchungen des Bodens, für Bauvorbereitungen wie Kampfmittelsondierungen und das Anlegen von temporären Ausgleichsflächen. 

Wie erleben Sie den Austausch mit den betroffenen Eigentümer:innen bzw. Bewirtschafter:innen? 

Den bisherigen Austausch mit den Betroffenen erlebe ich konstruktiv und auf Augenhöhe. Ich habe den Eindruck, dass viele hinter der Notwendigkeit der Energiewende stehen. Dieses gemeinsame Verständnis ist eine gute Grundlage für ein konstruktives Miteinander. Auch wenn das Projekt im öffentlichen Interesse liegt, berücksichtigen wir – wo möglich - auch individuelle Bedürfnisse. Wir wollen gemeinsam die beste Lösung für alle Beteiligten finden. 

Wie erfahren Sie von Besonderheiten?

Bei den Infomärkten vor Ort kommen die Leute direkt auf uns zu. Die Erfahrung bestätigt, dass der direkte Austausch hilfreich ist. Bei der Planung einer neuen Gasleitung werden wir zunehmend konkreter: die Trassenführung wird durch die Ergebnisse der Voruntersuchungen und die bessere Kenntnis der Begebenheiten vor Ort immer detaillierter. Durch den Austausch mit betroffenen Eigentümer:innen und Bewirtschafter:innen bekommen wir zusätzlich sachdienliche Hinweise aus erster Hand – auch für die technische Umsetzung. Daher sind wir über einen regen Austausch immer sehr glücklich.

Welche Situation hat Ihnen besonders deutlich gemacht, wie wichtig der Austausch bei der Planung von Infrastrukturprojekten ist?

Es gibt immer wieder Situationen, die zeigen, wie wertvoll unsere Arbeit vor Ort ist. In Erinnerung geblieben ist mir ein Gespräch auf einem Infomarkt für unsere neue Leitung "SEL" in Baden-Württemberg. Ein Ehepaar, Besitzer eines Schrebergartens, hatte Sorge, dass wir mit dem Bau unserer Leitung ihren Schrebergarten zerstören und danach "verbrannte Erde" hinterlassen. Durch den Austausch konnten wir auf dem Infomarkt die Entschädigungsmodalitäten erläutern. Eine wichtige Information für das Ehepaar war, dass das Gartengrundstück gutachterlich bewertet wird und nach dem Bau der Maßnahme wieder hergestellt wird. Diese Informationen haben die Eigentümer beruhigt und wir konnten mit einem sehr positiven Gefühl auseinander gehen. 

Wie stellt terranets bw sicher, dass die Flächen nach dem Bau der SPO wieder ihre ursprünglichen Funktionen erfüllen?

Die bodenkundliche Baubegleitung gewährleistet die unveränderte landwirtschaftliche Nutzbarkeit. Sie ist bei terranets bw obligatorisch und begleitet die Baustelle über das gesamte Jahr. Die Expert:innen bestimmen zum Beispiel, wie lange der Bau bei z.B. feuchter Witterung unproblematisch möglich ist. Sie achten darauf, dass der Boden nicht verdichtet oder einzelne Bodenschichten vermischt werden. So stellen wir sicher, dass der Boden an diesen Standorten auch nach der Maßnahme so ertragreich ist wie vorher.

Die bodenkundliche Baubegleitung weiß außerdem, welche Kultivierung nach dem Bau ratsam ist. Gibt es beispielsweise sehr günstige Bedingungen beim Bau, unproblematische Witterung und nur eine kurze Inanspruchnahme der Fläche, kann diese direkt wieder in die landwirtschaftliche Bewirtschaftung überführt werden. Für stärker beanspruchte Flächen, auf denen zum Beispiel zuvor Kampfmittel geräumt oder archäologische Funde ausgegraben wurden, ist eine Zwischenbewirtschaftung zu empfehlen. Dann legt die bodenkundliche Baubegleitung gemeinsam mit den Bewirtschaftenden geeignete Pflanzen fest, die als sogenannte Gesundungskultur für ein bis zwei Jahre angebaut werden können. 

Welche Maßnahmen zum Artenschutz (CEF-Maßnahmen) setzt terranets bw in Vorbereitung auf den Bau um?

Zum Artenschutz werden Ausgleichsflächen, sogenannte CEF-Flächen, für verschiedene betroffene Tierarten geschaffen. CEF steht für continuous ecological functionality-measures, deutsch: Maßnahmen zur Sicherung der ökologischen Funktion. Hierzu zählen z.B. Buntbracheflächen für Offenlandbrüter wie z.B. Feldlerche oder Rebhuhn, Hamsterausgleichsflächen für den Feldhamster oder Stein- bzw. Gehölzstapel für Reptilien.

Herr Kipper, vielen herzlichen Dank für das Gespräch!

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