Menu

Gasnetz

Wir stellen eine zuverlässige Versorgung sicher – von Niedersachsen bis an den Bodensee.

Telekommunikationsnetz

Unser Glasfasernetz bietet eine Telekommunikations-Infrastruktur mit starker Breitbandperformance.

Wasserstoffnetz

Wir sichern die Anbindung an die europäische und nationale Wasserstoff-Infrastruktur.

Über uns

Erfahren Sie mehr über unser Unternehmen.

Vision

Wo wir hin wollen und wie wir uns weiterentwickeln möchten.

Initiative Wasserstoff für BW

Wir vernetzen Akteure aus Politik, Industrie und Gesellschaft.

Stellenangebote

Werden Sie Teil unseres Teams – hier sind unsere aktuellen Stellen!
 

Arbeiten bei terranets bw

Wie wir arbeiten, was wir Ihnen bieten und was Sie bei uns bewegen können.
 

Unsere Standorte

Erfahren Sie mehr über die Arbeit an unseren insgesamt zehn Standorten.
 

Praktikum, Ausbildung und Studium

Erfahren Sie mehr zu unserem Angebot rund um Praktika, Ausbildung und Studium.

Newsroom

Hier finden Sie aktuelle Informationen und Pressemitteilungen.

Aktuelle Mitteilungen

Pressemitteilungen

Marktinformationen

Netzausbau

Wir informieren transparent zu unseren Ausbaumaßnahmen

Aktuelle Lage Gasversorgung

Als Betreiber kritischer Infrastruktur informieren wir zur Versorgungslage.

Mediathek

Wir teilen Fotoaufnahmen für die redaktionelle Nutzung. 

Suche

Informationen der terranets bw über das Kapazitätsentgelt mit Wirkung ab dem 01.01.2026

Für das Marktgebiet Trading Hub Europe (THE) haben die Fernleitungsnetzbetreiber auf Basis der Festlegung REGENT 2026 der Bundesnetzagentur das Netzentgelt ab 01.01.2026 ermittelt.

Gastransport

Das ab 01.01.2026 gültige Kapazitätsentgelt für Kopplungspunkte und Speicherpunkte beträgt gemäß den Vorgaben des Beschlusses der Bundesnetzagentur BK9-23/610 (REGENT 2026) für feste, frei zuordenbare Jahreskapazität (FZK) 7,06 €/(kWh/h)/a.

Das ab 01.01.2026 gültige Kapazitätsentgelt für interne Bestellpunkte und Letztverbraucherpunkte beträgt gemäß REGENT 2026 ebenfalls 7,06 €/(kWh/h)/a für feste, frei zuordenbare Jahreskapazität (FZK). 

Gemäß § 6 Abs. 5 der Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen in der derzeitigen Änderungsfassung vom 22. März 2024, mit Inkrafttreten am 01. Oktober 2024 (KoV XIV) werden die endgültigen Entgelte an diesen Punkten spätestens bis zum 2. Dezember 2025 veröffentlicht.

Cookie-Einstellungen