Das ab 01.01.2026 gültige Kapazitätsentgelt für Kopplungspunkte und Speicherpunkte beträgt gemäß den Vorgaben des Beschlusses der Bundesnetzagentur BK9-23/610 (REGENT 2026) für feste, frei zuordenbare Jahreskapazität (FZK) 7,06 €/(kWh/h)/a.
Das ab 01.01.2026 gültige Kapazitätsentgelt für interne Bestellpunkte und Letztverbraucherpunkte beträgt gemäß REGENT 2026 ebenfalls 7,06 €/(kWh/h)/a für feste, frei zuordenbare Jahreskapazität (FZK).
Gemäß § 6 Abs. 5 der Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen in der derzeitigen Änderungsfassung vom 22. März 2024, mit Inkrafttreten am 01. Oktober 2024 (KoV XIV) werden die endgültigen Entgelte an diesen Punkten spätestens bis zum 2. Dezember 2025 veröffentlicht.