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Information Störfallverordnung des Erdgasspeichers Sandhausen und Sicherheitsdatenblatt Erdgas.

Als Betreiberin kritischer Infrastruktur der Gasversorgung teilen wir mit Ihnen Informationen zur aktuellen Situation.
Mit ihrem Winterrückblick 2022/2023 nehmen die deutschen Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) die Herausforderungen der vergangenen Monate detailliert in den Blick.
Die zentralen Erkenntnisse sind:
Im Jahr 2022 wurden wichtige Notfallprozesse entwickelt, wie die neu geschaffenen Regelungen zu Mindestfüllständen der Gasspeicher und die Sicherheitsplattform.
Die Versorgungslage ist nach dem Winter 2022/2023 weniger angespannt.
Gleichwohl wird Russlands Angriffskrieg auf die Ukraine auf den Energiemärkten weiter nachhallen. Unter bestimmten Umständen, insbesondere niedrigen Temperaturen, kann es im kommenden Winter noch immer zu einer Gasmangellage kommen.
Im Rahmen ihrer Verantwortung für den Transport leisten die FNB daher weiterhin im engen Schulterschluss mit allen Beteiligten ihren Beitrag zur künftigen Versorgungssicherheit.
Winterrückblick der deutschen Fernleitungsnetzbetreiber (PDF)
Die Versorgungssituation war in den vergangenen Monaten angespannt. Gleichwohl konnte die Gasversorgung durch die enge europäische und nationale Abstimmung jederzeit sichergestellt werden. Zum Ende des Winters 2022/2023 blicken wir auf den kommenden Winter und teilen unsere Einschätzung dazu, von welchen Vorbereitungen wir profitieren werden.
terranets bw veröffentlichte ab Oktober 2022 wöchentlich einen Lagebericht. Neben ausgewählten Informationen aus dem Lagebericht der BNetzA informierte terranets bw über Gasflüsse in ihrem Netzgebiet und den Füllstand des Speichers Sandhausen. Vergangene Lageberichte können im Archiv abgerufen werden.
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht wöchentlich einen aktuellen Lagebericht, der Informationen zu den Gasflüssen aus Russland und den Füllständen der deutschen Speicher enthält. Als Fernleitungsnetzbetreiberin ist terranets bw in das nationale Krisenteam Gas eingebunden. Für den Lagebericht stellt terranets bw Meldungen zur Verbrauchsstruktur aus ihrem Versorgungsgebiet zur Verfügung.
Der Marktgebietsmonitor der Trading Hub Europe stellt alle Gastransportdaten in und aus dem Marktgebiet dar.
Eine Übersicht über alle europäischen Gasflüsse gibt das ENTSOG GASFLOW DASHBOARD.
Die Transparenzplattform der GIE zeigt eine Übersicht der europäischen LNG-Importe.
GIE ALSI (Aggregated LNG Storage Inventory)
Die Füllstände aller europäischen Gasspeicher sind veröffentlicht auf der Transparenzplattform der GIE.
GIE AGSI (Aggregated Gas Storage Inventory)
Der DVGW veröffentlicht tagesaktuelle Füllstände der Gasspeicher für Deutschland sowie eine wetterabhängige Verbrauchsprognose und Speicherreichweite.
Am 3. August veröffentlichte die Bundesnetzagentur mit ihrer Modellierung von Gas-Szenarien ihre Prognosen zur Versorgungssituation in Deutschland für den Zeitraum Juli 2022 bis Juli 2023. Am 20. Oktober stellte sie eine Neuberechnung ausgewählter Szenarien von August 2022 vor. Die Szenarien zeigen unter Berücksichtigung verschiedener Variablen auf, wie lange die Gasspeichermengen bei einem um 20 Prozent reduzierten Gasverbrauch in Deutschland ausreichen.
Die Neuberechnung der Szenarien Gasversorgung ist auf der Website der Bundesnetzagentur veröffentlicht: Szenarien Gasversorgung (PDF).
Im Ergebnis, so die Bundesnetzagentur, tritt nur in einem der vier modellierten Szenarien eine Gasmangellage auf. Verglichen mit den Prognosen von Anfang August verschiebt sich der Zeitpunkt einer möglichen Gasmangellage bei Annahme eines extrem kalten Winters und bei weiterhin ausbleibenden Gaslieferungen aus Russland von Ende November 2022 auf Ende Februar 2023.
Weiterhin gilt: Eine Gasmangellage kann nur durch deutliche Gaseinsparungen von mindestens 20 %, durch zusätzliche Gas-Importe ab Jahresanfang 2023 mittels LNG-Terminals sowie einer höchstens moderaten Änderung der Importe und Exporte Deutschlands verhindert werden. Bei Einhaltung dieser Maßnahmen werden die Gasspeicher bis zum Frühling 2023 ausspeichern und anschließend bis zur Hälfte gefüllt sein.
Der Notfallplan Gas regelt den Umgang bei einer drohenden oder eintretenden Gasversorgungskrise unter Berücksichtigung verschiedener Gesetze (u.a. Erdgas SoS-VO, EnWG).
Im Notfallplan Gas werden für jede Krisenstufe Aufgaben, Rollen sowie die Krisenkoordination und -kommunikation von Erdgasversorgungsunternehmen, gewerblichen Gaskunden und Behörden beschrieben.
Bei einer Veranstaltung am 14.09.2022 informierte die Bundesnetzagentur zur Sicherheitsplattform. In diesem Zusammenhang teilte sie auch ihr Verständnis zu ihrer Rolle als Bundeslastverteiler und das Vorgehen für den Fall, dass Abschaltungen erforderlich sein sollten. Die Unterlage der Veranstaltung ist veröffentlicht unter: Bundesnetzagentur - Infoveranstaltung zur Sicherheitsplattform Gas
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 30. März 2022 die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas in Deutschland ausgerufen.
Pressemitteilung und FAQs des BMWK (30.03.2022)
terranets bw informiert: BWMK ruft die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas aus (30.03.2022)
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 23. Juni 2022 die Alarmstufe des Notfallplans Gas in Deutschland ausgerufen.
Derzeit sind alle Netze ausgeglichen und es bestehen keine Transportprobleme.
terranets bw steht weiterhin in engem Austausch mit Behörden, Fernleitungsnetzbetreibern, Verbänden und Kunden, insbesondere Verteilnetzbetreibern, im Versorgungsgebiet.
Grundsätzlich sind die Gasnetzbetreiber im Rahmen ihrer Systemverantwortung nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet, den Betrieb sicherer und zuverlässiger Netze zu gewährleisten. Den Fernleitungs- und Verteilernetzbetreibern kommt für die Sicherstellung der Gasversorgung auf der Basis der §§ 15, 16 und 16a EnWG dabei eine zentrale Rolle zu. Für den Fall einer akuten Engpasssituation und dem Ausrufen der Notfallstufe gemäß dem Notfallplan Gas sind hoheitliche Notstandsrechte für den Bundeslastverteiler vorgesehen.
Für die Umsetzung des § 16 Abs. 2 EnWG gibt der Gesetzgeber den Netzbetreibern für ihre Entscheidung, welche Maßnahmen in welchem Umfang wem gegenüber zu ergreifen sind, um die Gefahr- bzw. Störungssituation schnellstmöglich und effizient zu beseitigen, keine detaillierten Kriterien vor.
Die Netzbetreiber haben einen Beurteilungsspielraum bei ihrem Vorgehen innerhalb der Kundengruppen der nicht geschützten und der geschützten Kunden.
Der BDEW hat hierfür eine Anwendungshilfe für Netzbetreiber für die Umsetzung des § 16 Abs. 2 EnWG im Spannungsfeld zum Eintritt des EnSiG-Falls erstellt. Die Anwendungshilfe ist im Mitgliederbereich des BDEW veröffentlicht.
Für die Ermittlung des Erdgasverbrauchs in den Netzgebieten der terranets bw werden die Mengen erfasst, die je Monat aus dem Netzgebiet an direkt angeschlossene Verteilnetzbetreiber in Deutschland und im angrenzenden Ausland sowie an industrielle Letztverbraucher übergeben werden. Mengen, die in Speicher im Netzgebiet ein- oder ausgelagert werden, sind nicht im Erdgasverbrauch enthalten.
terranets bw veröffentlicht in ihrem Lagebericht monatlich den Erdgasverbrauch in ihren Netzgebieten Baden-Württemberg und Hessen.
Der Speicher Sandhausen wird als einziger Untertagespeicher in Deutschland netzdienlich eingesetzt, also ausschließlich zur Stabilisierung des Netzes und für die Versorgungssicherheit. Dies erfolgt überwiegend bei Schwankungen des Verbrauchs im Gastransportnetz, zum Beispiel durch eine hohe Abnahme aufgrund sehr kalter Temperaturen. Der Speicher Sandhausen hat eine Arbeitsgaskapazität von insgesamt 30 Mio. m3. Damit können rund 150.000 Haushalte in Baden-Württemberg einen Monat lang mit Erdgas versorgt werden.
Der Füllstand des Speichers Sandhausen wird wöchentlich im Lagebericht der terranets bw veröffentlicht.
Zu den geschützten Kunden zählen gemäß § 53a EnWG Haushaltskunden sowie weitere Letztverbraucher im Erdgasverteilernetz, grundlegende soziale Dienste (wie z.B. Krankenhäuser und Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, stationäre Pflegeeinrichtungen, Feuerwehr und Polizei) sowie Fernwärmeanlagen. Bei Auftreten einer Gasmangellage darf der Gasbezug von geschützten Kunden erst dann reduziert werden, wenn zuvor nicht-geschützte Kunden abgeschaltet wurden und dennoch weitere Maßnahmen erforderlich sind. Zu den nicht-geschützten Kunden zählen beispielweise Industrieunternehmen.
Im September 2022 hat die BNetzA außerdem eine Definition zu lebenswichtigen Bedarfen geschützter und nicht-geschützter Kunden in einer nationalen Gasmangellage unter Aktuelle Versorgungslage > Hintergrundinformationen veröffentlicht.
Netzgebiet der terranets bw
Im Netzgebiet der terranets bw sind – in den Netzen der 63 direkt verbundenen Verteilnetzbetreibern – etwa 25 % der Kunden nicht geschützt. D.h. rund 75 % sind geschützte Kunden. An das Netz angeschlossen sind 22 industrielle Letztverbraucher.
Netzkopplungspunkte (NKP) bezeichnen Verbindungen des Netzes der terranets bw mit Verteilnetzen, über die Haushalte, Gewerbe und Industrie versorgt werden. Netzanschlusspunkte (NAP) bezeichnen direkte Verbindungen des Netzes der terranets bw mit direkt angeschlossenen industriellen Letztverbrauchern.
Stand: 01.01.2022 | NKP | NAP |
Anteil nicht-geschützter Kunden | 23% | 92%* |
Anteil systemrelevanter Kraftwerke | 4% | 0% |
Anteil geschützter Kunden | 73% | 8% |
* Anteil geschützter Kunden bei industriellen Letztverbrauchern, z.B. Wärmeversorgung eines Krankenhauses über ein Heizkraftwerk
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