Gasnetz
Alle relevanten Informationen für nachgelagerte Netzbetreiber, Transportkunden und Anschlusskunden.
Newsroom
Hier finden Sie aktuelle Informationen und Pressemitteilungen.
Verschaffen Sie sich einen Überblick über Transparenzinformationen und Netzdaten, z. B. Informationen zum Leitungsnetz oder Strukturdaten.

Alle relevanten strukturellen Daten und Informationen zum Netz der terranets bw.
Daten und Informationen zu Auslastungen, Instandhaltungen und Unterbrechungen.
Hier finden Sie Transparenzinformationen und gesetzliche Veröffentlichungspflichten.
Hier finden Sie Transparenzdaten zur Kapazitäts- und Buchungssituation
Alle relevanten strukturellen Daten und Informationen zum Netz von terranets bw.
Das Hochdruckleitungsnetz von terranets bw mit Betriebsnenndrücken bis 80 bar erstreckt sich über eine Gesamtlänge von rund 3.000 km. Über das Leitungsnetz von terranets bw wird Gas zu ca. 300 Netzkopplungs- und Ausspeisepunkten transportiert.
Die Höchstlast im Geschäftsjahr 2025 wurde am 14.01.2025 zwischen 08:00 Uhr und 09:00 Uhr gemessen. In dieser Stunde entnahmen nachgelagerte Netzbetreiber und Industriekunden eine Menge von insgesamt 28,0 MWh/h zeitgleich aus dem Transportnetz von terranets bw. Die entnommene Jahresarbeit im Geschäftsjahr 2025 betrug 95.684.953 MWh.
Wir transportieren ausschließlich Gas der Beschaffenheit H. Der Brennwert an den Ein- und Ausspeisepunkten bewegte sich im Geschäftsjahr 2025 zwischen 10,12 kWh/m3N und 11,81 kWh/m3N.
Weitere Informationen zu den Strukturmerkmalen des Netzes von terranets bw finden Sie unten zum Download.
Alle relevanten Informationen zu unserem Leistungsnetz – komfortabel zum Download:
Daten und Informationen zu Auslastungen, Instandhaltungen und Unterbrechungen.
terranets bw ermittelt die festen verfügbaren Kapazitäten (FZK) an Ein- und Ausspeisepunkten auf Basis historischer Kapazitätsbuchungen und interner Bestellungen nach einem statistischen Verfahren. Erfahren Sie mehr darüber in diesem PDF-Dokument.
Verfahren zur Ermittlung der technischen Ein- und Ausspeisekapazitäten (PDF, 493 KB)
Nachfolgend haben wir Ihnen alle relevanten Informationen zu technischen Kapazitäten, zu kapazitätsrelevanten Instandhaltungsmaßnahmen sowie zu Unterbrechungen im Netzgebiet der terranets bw zum Download bereitgestellt.
Historische technische Kapazitäten der letzten fünf Jahre:
Technische Kapazität 2021
Technische Kapazität 2022
Technische Kapazität 2023
Technische Kapazität 2024
Für Informationen besuchen Sie bitte die ENTSOG Tranparency Plattform.
Wir halten unsere Netze immer auf dem aktuellsten Stand der Technik. Informieren Sie sich über aktuelle Wartungs-, Instandhaltungs- und Einbindungsmaßnahmen im Netzgebiet der terranets bw, die Kapazitätseinschränkungen zur Folge haben können. Davon betroffene Transportkunden oder Netzbetreiber werden rechtzeitig über mögliche Einschränkungen ihrer Transportkapazität informiert.
Im Zeitraum 2006 bis 2011 sowie 2013, 2014, 2019 bis 2024 war der Transport im Gasnetz der terranets bw uneingeschränkt möglich. Trotz regionaler Kapazitätseinschränkungen konnte durch den Einsatz interner Schalt- und Ersatzmaßnahmen die Unterbrechung der unterbrechbaren Kapazitäten vermieden werden.
Nachstehend finden Sie Informationen zu Unterbrechungen an maßgeblichen Ein- und Ausspeisepunkten im Netzgebiet der terranets bw aufgrund Kapazitätsengpässen nach § 16 EnWG.
Informationen zu Unterbrechungen an maßgeblichen Ein- und Ausspeisepunkten im Netzgebiet der terranets bw aufgrund von Überbuchungen finden Sie unter nachfolgendem Link.
Informationen zu Unterbrechungen an maßgeblichen Ein- und Ausspeisepunkten im Netzgebiet der terranets bw aufgrund geplanter Instandhaltungsmaßnahmen finden Sie unter nachfolgendem Link.
Informationen zu Unterbrechungen an maßgeblichen Ein- und Ausspeisepunkten im Netzgebiet der terranets bw aufgrund geplanter Instandhaltungsmaßnahmen finden Sie unter nachfolgendem Link.
Informationen zu Unterbrechungen an maßgeblichen Ein- und Ausspeisepunkten im Netzgebiet der terranets bw aufgrund geplanter Instandhaltungsmaßnahmen finden Sie unter nachfolgendem Link.
Hier finden Sie Transparenzinformationen und gesetzliche Veröffentlichungspflichten.
Die europäischen Fernleitungsnetzbetreiber sind gemäß Verordnung (EU) 2024/1789 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen und insbesondere von Kapitel 2 des Anhangs I in der Fassung vom 13. Juni 2024 verpflichtet, auf ihren Internetseiten regelmäßig, verschiedene aktualisierte Informationen in einem gängigen Datenformat zu veröffentlichen.
Die folgende Tabelle bietet einen Überblick über die implementierten Transparenzanforderungen und zeigt, wo die dazugehören Informationen auf unserer Website zu finden sind. Weitere Veröffentlichungen gem. Verordnung (EU) 2024/1789 Anhang 1 Ziff. 3.3 finden Sie auf der ENTSOG Transparenzplattform
Annex I to Regulation (EU) 2024/1789 | Auf unserer Website |
|---|---|
| 3.1.2 a) Eine ausführliche Beschreibung der angebotenen Dienstleistungen und Entgelte | Netzzugang |
| 3.1.2 b) u. c) 1. Verschiedene Transportverträge und andere maßgebliche Unterlagen | Netzzugang / Transparenzdaten |
| 3.1.2 c) Netzkodex / Standardbedingungen | Netzkodizes / Kooperationsvereinbarung Gas |
| 3.1.2 c) 2. Anforderungen an die Gasqualitätparameter | Maßgebliche Punkte |
| 3.1.2 c) 3. Druckanforderungen | Netzkopplungspunkte Einspeisung / Netzkopplungspunkte Ausspeisung |
| 3.1.2 c) 4. Verfahren für eine Unterbrechung der unterbrechbaren Kapazität | Kooperationsvereinbarung Gas - AGB und EGB |
| 3.1.2 d) Harmonisierte Verfahren, die bei Nutzung des Fernleitungsnetzes angewandt werden inkl. der Definition von Schlüsselbegriffen | Kooperationsvereinbarung Gas - AGB und EGB |
| 3.1.2. e) Bestimmungen über Verfahren der Kapazitätszuweisung, des Engpassmanagements, Verhütung der Kapazitätshortung und Wiederverwendung | Prisma primary / Kooperationsvereinbarung Gas - AGB und EGB |
| 3.1.2 f) Regeln für Kapazitätshandel auf dem Sekundärmarkt ggü. Fernleitungsnetzbetreiber | Kooperationsvereinbarung Gas - AGB und EG |
| 3.1.2 g) Regeln für den Ausgleich von Mengenabweichungen; Berechnungen der Ausgleichsenergiepreise | Trading Hub Europe |
| 3.1.2 h) Flexibilität- und Toleranzwerte ohne separates Entgelt sowie mit separatem Entgelt | Trading Hub Europe |
| 3.1.2 i) Ausführliche Beschreibung des Gasnetzes inkl. Anlagenbetreiber an Kuppelstellen / Namen der angrenzenden Netzbetreiber | Technische Beschreibung |
| 3.1.2 j) Anschlussregeln | Netzanschluss / Transparenzinformationen |
| 3.1.2 k) Informationen über Notfall-Mechanismen | Krisenvorsorge |
| 3.1.2 l) Für Kuppelstellen vereinbarten und Interoperabilität betreffende Verfahren (falls relevant), Verfahren für Nominierung und Matching, sonstige Verfahren für Allokation und Mengenabweichungen einschließlich verwendeter Methoden | Kooperationsvereinbarung Gas - AGB und EGB |
| 3.1.2 m) Beschreibung der Methodik und des Verfahrens für Berechnung der technischen Kapazität | Verfahren zur Ermittlung der technischen Ein- und Ausspeisekapaztäten |
| 3.3.(1) a-e, 3.3.(4), 3.3.(5) Kapazitäten, Nominierungen und Renominierungen, tatsächliche Lastflüsse, Brennwerte | Maßgebliche Punkte |
| 3.3 (1) f) Geplante und tatsächliche Unterbrechungen | Kapazitätsrelevante Instandhaltungsmaßnahmen / |
| 3.3 (1) g) Geplante und ungeplante Unterbrechungen | Kapazitätsrelevante Instandhaltungsmaßnahmen |
| 3.4 (1) und (2) Informationen zum Sekundärhandel | Kooperationsvereinbarung Gas - AGB und EGB |
| 3.4 (3) Ausgleichsdienstleistungen | Trading Hub Europe |
| 3.4 (4) Weitere Flexibilitätsdienstleistung des Fernleitungsnetzbetreibers; hier OFC | Trading Hub Europe |
| 3.4 (5) Das sich im Netz befindliche und prognostizierte Gasvolumen | Trading Hub Europe |
| 3.4 (6) Nutzerfreundliche Instrumente für die Tarifberechnung | Entgelte |
Die europäischen Fernleitungsnetzbetreiber sind gemäß Art. 29 der Verordnung (EU) 2017/460 der Kommission vom 16. März 2017 zur Festlegung eines Netzkodex über harmonisierte Fernleitungsentgeltstrukturen verpflichtet Informationen vor der jährlichen Auktion zu veröffentlichen.
Die folgende Tabelle bietet einen Überblick über die implementierten Transparenzanforderungen und zeigt, wo die dazugehörigen Informationen auf unserer Website zu finden sind.
| Art. 29 (a) Informationen für Standardkapazitätsprodukte für verbindliche Kapazität (Reservepreise, Multiplikatoren, Saisonale Faktoren, etc.) | Siehe Preisblatt 2025 und Preisblatt 2026 Zur Begründung für die Höhe der Multiplikatoren verweist die terranets bw GmbH auf den Beschluss der Bundesnetzagentur BK9-24/612 (Festlegung MARGIT 2026). |
| Art. 29 (b) Informationen für Standardkapazitätsprodukte für unterbrechbare Kapazität (Reservepreise und eine Bewertung der Wahrscheinlichkeit einer Unterbrechung) | Siehe Preisblatt 2025 und Preisblatt 2026 Die Bundesnetzagentur hat in Anlage I ihres Beschlusses BK9-24/612 (Festlegung MARGIT 2026) die Höhe des an den Kopplungspunkten anzuwendenden Abschlags für unterbrechbare Kapazität festgelegt. Die Methodik zur Berechnung dieser Abschläge wird in Abschnitt 7 des Beschlusses MARGIT 2026 beschrieben. Die Methodik zur Berechnung des Abschlags für unterbrechbare Kapazität an anderen als Kopplungspunkten, unter anderem Speicherpunkten, hat die Bundesnetzagentur im Beschluss BK9-20/608 (Festlegung "BEATE 2.0", Abschnitt 3.2) vom 16.10.2020 festgelegt. Hierbei wird die Unterbrechungswahrscheinlichkeit aus den Daten der letzten drei Gaswirtschaftsjahre des jeweiligen Ein- bzw. Ausspeisepunktes abgeleitet und berechnet als das Verhältnis der Summe der je Tag maximal unterbrochenen unterbrechbaren Kapazität zur Summe der an diesen Tagen vermarkteten unterbrechbaren Kapazität. Die Unterbrechungswahrscheinlichkeit wird auf volle Prozent aufgerundet. Der anzuwendende Abschlag entspricht der Unterbrechungswahrscheinlichkeit und ist unabhängig von der Produktlaufzeit. Der Sicherheitsaufschlag für Kopplungspunkte beträgt gemäß Beschluss BK9-24/612 MARGIT 2026 einheitlich 10%. Nach Beschluss BK9-24/608 beträgt der Sicherheitsaufschlag auch für Nicht-Kopplungspunkte wieder einheitlich 10%, nachdem die Bundesnetzagentur zwischenzeitlich den Sicherheitsaufschlag an Nicht-Kopplungspunkten im H-Gas-Netz im Zeitraum vom 01.10.2021 bis zum Ablauf des 31.12.2025 auf 20% festgesetzt hat. Die zur Berechnung des Abschlags benötigten Daten (Vermarktung und Unterbrechung unterbrechbarer Kapazität) können auf der ENTSOG Transparenzplattform bezogen werden. An den von BEATE 2.0 betroffenen Punkten gab es keine Unterbrechungen. Zur Höhe des Abschlags für unterbrechbare Kapazitäten im Kalenderjahr 2026 verweist die terranets bw GmbH auf den Beschluss MARGIT 2026, Anlage I. |
Die europäischen Fernleitungsnetzbetreiber sind gemäß Art. 30 der Verordnung (EU) 2017/460 der Kommission vom 16. März zur Festlegung eines Netzkodex über harmonisierte Fernleitungsentgeltstrukturen verpflichtet Informationen vor der Entgeltperiode zu veröffentlichen.
Veröffentlichungspflichten gem. Art. 30 Verordnung (EU) 2017/460 (NC TAR) (Stand: 28.11.2025)
Anlage zur VÖ nach Art. 30 (Excel) (Stand: 28.11.2025)
Die europäischen Fernleitungsnetzbetreiber sind gemäß Art. 19 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2024/1789 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 verpflichtet, Informationen zur Bestimmung der zulässigen Erlöse oder die zur Bestimmung der Zielerlöse von Fernleitungsnetzbetreibern genutzten Methoden, Paramater und Werte transparent zu veröffentlichen.
Veröffentlichungspflichten gem. Art. 19 Abs. 1 Verordnung (EU) 2024/1789 (Stand: 19.12.2025)
Informationen zum Bilanzkreismanagement, den Virtuellen Handelspunkt (VHP), über die Bereitstellung von Abrechnungs- und Regelenergiedaten sowie über das Regelenergiemanagement können Sie auf der Internetseite der Trading Hub Europe GmbH unter www.tradinghub.eu einsehen.
NC BAL - Netzkodex für die Gasbilanzierung in Fernleitungsnetzen
NC CAM - Netzkodex über Mechanismen für die Kapazitätszuweisung in Fernleitungsnetzen
NC INT - Netzkodex mit Vorschriften für die Interoperabilität und den Datenaustausch
NC TAR - Netzkodex über harmonisierte Fernleitungsentgeltstrukturen
Aktuelle Kooperationsvereinbarung:
Kooperationsvereinbarung XIV.2 gültig ab 01.01.2026
Allgemeine und ergänzende Geschäftsbedingungen für den Ein- und Ausspeisevertrag - gültig für den Transport ab dem 01.01.2026
Unverbindlicher Vergleich der Geschäftsbedingungen für den Ein- und Ausspeisevertrag vom 30.10.2024 und dem 30.10.2025
Kooperationsvereinbarung XIV gültig ab 01.10.2024
Allgemeine und ergänzende Geschäftsbedingungen für den Ein- und Ausspeisevertrag - gültig für den Transport ab dem 01.01.2025
Vergangene Kooperationsvereinbarung:
Allgemeine und ergänzende Geschäftsbedingungen für den Ein- und Ausspeisevertrag - gültig für den Transport ab dem 01.10.2024
Kooperationsvereinbarung XIII.1 gültig ab 01.10.2022
Allgemeine und ergänzende Geschäftsbedingungen für den Ein- und Ausspeisevertrag - gültig für den Transport ab dem 01.10.2022
Unverbindlicher Vergleich der Geschäftsbedingungen für den Ein- und Ausspeisevertrag vom 12.08.2022 und 22.03.2024
Kooperationsvereinbarung XII gültig ab 01.10.2021
Allgemeine und ergänzende Geschäftsbedingungen für den Ein- und Ausspeisevertrag - gültig für Transporte ab dem 01.10.2021
Unverbindlicher Vergleich der Geschäftsbedingungen für den Ein- und Ausspeisevertrag vom 31.03.2020 und 31.03.2021
Kooperationsvereinbarung XI gültig ab 01.10.2020
Allgemeine und ergänzende Geschäftsbedingungen für den Ein- und Ausspeisevertrag - gültig für Transporte ab dem 01.10.2020
Unverbindlicher Vergleich der Geschäftsbedingungen für den Ein- und Ausspeisevertrag vom 31.10.2019 und 31.03.2020
Kooperationsvereinbarung X-2 gültig ab 01.01.2020
Allgemeine und ergänzende Geschäftsbedingungen für den Ein- und Ausspeisevertrag - gültig für Transporte ab dem 01.01.2020
Unverbindlicher Vergleich der Geschäftsbedingungen für den Ein- und Ausspeisevertrag vom 30.04.2019 und 31.10.2019
Kooperationsvereinbarung X-1 gültig ab 01.06.2019
Allgemeine und ergänzende Geschäftsbedingungen für den Ein- und Ausspeisevertrag - gültig für Transporte ab dem 01.06.2019
Unverbindlicher Vergleich der Geschäftsbedingungen für den Ein- und Ausspeisevertrag vom 31.07.2018 und 30.04.2019
Kooperationsvereinbarung X gültig ab 01.10.2018
Allgemeine und ergänzende Geschäftsbedingungen für den Ein- und Ausspeisevertrag - gültig für Transporte ab dem 01.10.2018
Verfahren zur Ermittlung der technischen Ein- und Ausspeisekapazitäten:
Verfahren zur Ermittlung der technischen Ein- und Ausspeisekapazitäten (PDF, 493 KB)
Historische technische Kapazitäten der letzten fünf Jahre:
Technische Kapazität 2021
Technische Kapazität 2022
Technische Kapazität 2023
Technische Kapazität 2024
Richtlinien terranets bw
Planungshinweise Anlagen
Planungshinweise
Technische Mindestanforderungen Messung terranets bw (Gütig bis 02.08.2022)
Technische Mindestanforderungen Messung terranets bw (Gültig ab 03.08.2022)
Technische Mindestanforderungen Biogas
EASEE Gas Nomination & Matching-Process
Die Ergebnisse der Ausschreibungen von Lastflusszusagen (LFZ) und der Ausschreibungen von Lastflusszusagen in Form von Abschaltverträgen (LiFA) für die Jahre 2013 bis 2023 können Sie nachstehend einsehen.
2013 - Ergebnisse Ausschreibung LFZ
2014 - Ergebnisse Ausschreibung LFZ
2015 - Ergebnisse Ausschreibung LFZ
2016 - Ergebnisse Ausschreibung LFZ
2017 - Ergebnisse Ausschreibung LFZ
2018 - Ergebnisse Ausschreibung LFZ
2018 - Ergebnisse Ausschreibung LiFA
2019 - Ergebnisse Ausschreibung LFZ
2019 - Ergebnisse Ausschreibung LiFA
2020 - Ergebnisse Ausschreibung LFZ
2020 - Ergebnisse Ausschreibung LiFA
2021 - Ergebnisse Ausschreibung LiFA
2021 - Ergebnisse Ausschreibung LFZ
2022 - Ergebnisse Ausschreibung LiFA
2022 - Ergebnisse Ausschreibung LFZ
2022 - Ergebnisse Ausschreibung LFZ nach 1. Rückgabe
2022 - Ergebnisse Ausschreibung LFZ nach 2. Rückgabe
SDB Erdgas, getrocknet (03/2021)
Information Störfallverordnung Erdgasspeicher Sandhausen (05/2025)
terranets bw stellt vor- und nachgelagerten Netzbetreibern nach Absprache Messwerte aus gemeinsamen Netzkopplungspunkten zur Verfügung. Die Datenlieferungen erfolgen täglich (vorläufige Daten) für den jeweiligen Vortag und monatlich (endgültige Daten) für den jeweiligen Vormonat. Die Bereitstellung der endgültigen Daten erfolgt nach Absprache ab dem 6. Werktag eines Folgemonats (M+6).
Unter den nachfolgenden Links finden Sie die Bekanntgabe von aktuellen Transparenzinformationen gemäß REMIT (EU-VO Nr. 1227/2011). Ihr Ziel ist die Bekämpfung von Insider-Handel und Marktmanipulation auf EU-Ebene.
Hier finden Sie alle den jährlichen Monitoring-Bericht nach KAP+ zum Download:
2024 Monitoring-Bericht nach KAP+
2025 Monitoring-Bericht nach KAP+
2024 Prozessbeschreibung MBI und Kapazitätsrückkauf
Wir helfen Ihnen gerne weiter.