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Einladung zum Infomarkt: Die SPO von Herchenrode bis Lampertheim

Dialog mit Expert:innen zu Wege- und Leitungsrechten entlang des SPO-Abschnitts "Hessen Süd".

Für den Bau und Betrieb der SPO ist terranets bw auf die Nutzung privater Grundstücke angewiesen. Dabei können Flächen für den Leitungsbetrieb dauerhaft in Anspruch genommen oder temporär genutzt werden. Seit März 2026 kontaktiert terranets bw alle Eigentümer:innen und Bewirtschafter:innen mit einem Grundstück entlang des 35 Kilometer langen Abschnitts "Hessen Süd" von Herchenrode im Modautal über Lautertal, Bensheim, Heppenheim, Lorsch bis nach Lampertheim bei Mannheim.

Welche Regelungen gelten beim Erwerb von Wege- und Leitungsrechten? Welche Verträge sind erforderlich? Und wie läuft der Wegerechtserwerb eigentlich ab? Um diese und andere Fragen für diesen Abschnitt der SPO zu klären, lädt terranets bw zu einem Infomarkt ein: 

Dienstag, 21. April 2026, zwischen 18 Uhr und 20 Uhr
im Kultur- und Kongresszentrum, Am Bürgerhaus 14, 64625 Bensheim

Eingeladen sind Eigentümer:innen und Bewirtschafter:innen entlang des Trassenverlaufs der SPO in den Landkreisen Darmstadt-Dieburg und Bergstraße von Herchenrode im Modautal über Lautertal, Bensheim, Heppenheim, Lorsch bis nach Lampertheim bei Mannheim.

Infomärkte sind als offene Informationsveranstaltungen konzipiert, bei denen Expert:innen für persönliche Gespräche und individuelle Fragen zur Verfügung stehen. An mehreren Themenstationen können sich Besucher:innen über den Rechteerwerb, bauvorbereitende Maßnahmen, den Leitungsbau sowie über den Schutz von Boden und Natur informieren. Kommen und Gehen ist jederzeit zwischen 18 und 20 Uhr möglich. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

 

Wie läuft der Wegerechtserwerb ab? 
terranets bw sichert das Wegerecht durch die Einholung einer sogenannten beschränkten persönlichen Dienstbarkeit. Die Gestattungsverträge erlauben es terranets bw, Grundstücke dauerhaft in Anspruch zu nehmen oder vorübergehend zu nutzen. Für die Dienstbarkeit und die Nutzungseinschränkung erhalten die Eigentümer:innen eine Einmalzahlung auf Grundlage der rechtlichen Vorgaben. Die Höhe der Zahlung ist abhängig von der Größe der durch den Schutzstreifen betroffenen Fläche und weiteren Faktoren.

Mit Bewirtschafter:innen werden Gestattungsverträge geschlossen. Der eventuell entstandene Schaden wird vollumfänglich erstattet. Bei bauvorbereitenden Maßnahmen sowie beim Bau oder Betrieb der Leitungen können Ernteausfälle oder andere Schäden entstehen. Dann zahlt terranets bw ebenfalls Entschädigungen nach festen Sätzen. Diese richten sich nach aktuellen Erzeugerpreisen sowie der Größe der Fläche. Mit den hessischen Bauernverbänden hat terranets bw sich Ende 2026 geeinigt, entsprechende Pauschalen zu zahlen.

Im Auftrag von terranets bw holt das Team der Sweco GmbH Leitungs- und Wegerechte für die SPO ein.

Die SPO ist in insgesamt vier Genehmigungsabschnitte untergliedert. Der Erwerb der Wege- und Leitungsrechte auf dem Abschnitt "Hessen Mitte" ist bereits im Sommer 2025 gestartet, im Januar 2026 auf dem Abschnitt "Hessen Nord". In den nächsten Wochen wird der Wegerechtserwerb auch für den finalen Abschnitt "Bayern" beginnen.

Danach prüft das Regierungspräsidium Darmstadt die Stellungnahmen, wägt die unterschiedlichen Interessen gegeneinander ab und erteilt schließlich als genehmigende Behörde mit dem Planfeststellungsbeschluss die Bau- und Betriebsgenehmigung für diesen Abschnitt der SPO.

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