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Wir setzen uns für die Anbindung von Baden-Württemberg an die europäische Wasserstoff-Infrastruktur ein.

Notfallnummer +49 711 7812 1220

Information Störfallverordnung des Erdgasspeichers Sandhausen und Sicherheitsdatenblatt Erdgas. 

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Informationen der terranets bw über das Kapazitätsentgelt mit Wirkung ab dem 01.01.2024

Für das Marktgebiet Trading Hub Europe (THE) haben die Fernleitungsnetzbetreiber auf Basis der Festlegung REGENT 2021 der Bundesnetzagentur das Netzentgelt ab 01.01.2024 ermittelt.

Das ab 01.01.2024 gültige Kapazitätsentgelt für Kopplungspunkte und Speicherpunkte beträgt gemäß den Vorgaben des Beschlusses der Bundesnetzagentur BK9-19/610 (REGENT 2021) für feste, frei zuordenbare Jahreskapazität (FZK) 5,10 €/(kWh/h)/a.

Das ab 01.01.2024 vorläufige Kapazitätsentgelt für interne Bestellpunkte und Letztverbraucherpunkte beträgt gemäß REGENT 2021 ebenfalls 5,10 €/(kWh/h)/a für feste, frei zuordenbare Jahreskapazität (FZK).

Gemäß § 6 Abs. 5 der Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen in der derzeitigen Änderungsfassung vom 12. August 2022, mit Inkrafttreten am 01. Oktober 2022 (KoV XIII) werden die endgültigen Entgelte an diesen Punkten spätestens bis zum 2. Dezember 2023 veröffentlicht.

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