Das ab 01.01.2027 gültige Kapazitätsentgelt für Kopplungspunkte und Speicherpunkte beträgt gemäß den Vorgaben des Beschlusses der Bundesnetzagentur BK9-23/610 (REGENT 2026) für feste, frei zuordenbare Jahreskapazität (FZK) 7,31 €/(kWh/h)/a.
Das ab 01.01.2027 gültige Kapazitätsentgelt für interne Bestellpunkte und Letztverbraucherpunkte beträgt gemäß REGENT 2026 ebenfalls 7,31 €/(kWh/h)/a für feste, frei zuordenbare Jahreskapazität (FZK).
Gemäß § 6 Abs. 5 der Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen in der derzeitigen Änderungsfassung vom 28. Oktober 2025, mit Inkrafttreten am 01. Januar 2026 (KoV XIV) werden die endgültigen Entgelte an diesen Punkten spätestens bis zum 2. Dezember 2026 veröffentlicht.
















