Unser Leitungsnetz ist die Basis für alle Leistungen rund um den Gastransport. Informieren Sie sich über technische Daten, Netzanschluss und Netzzugang.
Das Transportnetz der terranets bw hat eine Länge von rund 2700 km und ist über 45 Einspeisepunkte direkt mit den Transportnetzen der Netzbetreiberunternehmen Open Grid Europe GmbH, GASCADE Gastransport GmbH, Fluxys TENP GmbH sowie bayernets GmbH gekoppelt. Zwei Verdichteranlagen, im Raum Karlsruhe und Ulm, schaffen die während der Starklastzeiten erforderlichen Kapazitäten zum Transport der von den Verbrauchern benötigten Gasmengen. Zur Systemstabilität tragen sowohl ein vollständig in unserem Fernleitungsnetz integrierter Untertagegasspeicher sowie zwei weitere direkt angeschlossene Untertagegasspeicher in unserem Gesamtleitungsnetz bei.
Über rund 300 Netzkopplungspunkte sind die Verteilnetze von etwa 60 direkt nachgelagerten Ausspeisenetzbetreibern sowie 25 Letztverbrauchern (Industrie) an unser Gashochdrucknetz angeschlossen. Anbindungen zu ausländischen Netzkopplungspartnern bestehen über drei buchbare Grenzübergangspunkte im Bodenseeraum (Vorarlberg und Ostschweiz), sowie in Basel.
Stand: 31.12.2020
Das Hochdruckleitungsnetz der terranets bw mit Betriebsnenndrücken bis 80 bar erstreckt sich über eine Gesamtlänge von rund 2700 km. Über das Leitungsnetz der terranets bw wird Gas zu ca. 300 Netzkopplungs- und Ausspeisepunkten transportiert.
Die Höchstlast im Geschäftsjahr 2020 wurde am 23.01.2020 zwischen 08:00 Uhr und 09:00 Uhr gemessen. In dieser Stunde entnahmen nachgelagerte Netzbetreiber und Industriekunden eine Menge von insgesamt 28.775 MWh/h zeitgleich aus dem Transportnetz der terranets bw. Die entnommene Jahresarbeit im Geschäftsjahr 2020 betrug 107.499.716 MWh.
Wir transportieren ausschließlich Gas der Beschaffenheit H. Der Brennwert an den Ein- und Ausspeisepunkten bewegte sich im Geschäftsjahr 2020 zwischen 10,10 kWh/m³N und 11,63 kWh/m³N.
Weitere Informationen zu den Strukturmerkmalen des Netzes der terranets bw erhalten Sie in unserem pdf-Dokument „Netzstruktur".
Stand: 31.12.2020
Nachfolgend finden Sie unsere maßgeblichen Punkte:
Hier finden Sie alle relevanten Informationen für den Netzzugang. Der Zugang zum Leitungsnetz erfolgt auf Basis der aktuell gültigen Kooperationsvereinbarung und unseren Geschäftsbedingungen. Hier finden Sie eine detaillierte Beschreibung des Zugangs zum Leitungsnetz der terranets bw.
Unsere Ansprechpartner im Netzzugang:
Andreas Maunz: a.maunz[at]terranets-bw.de
Domenic Schumacher: d.schumacher[at]terranets-bw.de
Hannah Rockenhäuser: h.rockenhaeuser[at]terranets-bw.de
Netzbetreiber, die der terranets bw direkt nachgelagert sind, bestellen zur Abwicklung von Transporten innerhalb eines Marktgebietes einmal jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr („Bestelljahr“) in dem vorgelagerten Netz die berechnete maximal vorzuhaltende feste Ausspeisekapazität an Netzkopplungspunkten bzw. Ausspeisezonen. In ungeraden Kalenderjahren wird im Rahmen der jährlichen internen Bestellung von direkt nachgelagerten Netzbetreibern unverbindlich der Bedarf für die auf das Bestelljahr folgenden zehn Jahre (Langfristprognose) prognostiziert.
Die Bestellung sowie ggf. die Übermittlung der Langfristprognose erfolgt bei terranets bw über das Kundenportal "ConnectCapacity". Es gelten die Regelungen der Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen in ihrer für den jeweiligen Zeitraum maßgeblichen Fassung sowie das Preisblatt der terranets bw.
terranets bw veröffentlicht gemäß § 11 Ziffer 9 der Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen (Änderungsfassung vom 29. März 2018) Kapazitätsangaben zu den internen Bestellungen der unmittelbar nachgelagerten Netzbetreiber. Diese können Sie unter folgendem Link abrufen:
Kapazitätsangaben zu den internen Bestellungen
Kapazitätsangaben zu den internen Bestellungen der unmittelbar nachgelagerten Netzbetreiber für vergangene Jahre können Sie untenstehend entnehmen.
Wir bieten unseren Transportkunden Kapazitäten sowohl auf fester als auch unterbrechbarer Basis an. Kapazitäten können auf Jahres-, Monats-, Wochen- oder Tagesbasis sowie untertägig gebucht werden.
Transportkapazitäten sind online über die von den Fernleitungsnetzbetreibern eingerichtete Kapazitätsplattform PRISMA buchbar.
Die Entgelte der terranets bw sind unserem Preisblatt zu entnehmen.
Gerne stellen wir Ihnen die Kapazitätsabrechnung per E-Mail zur Verfügung. Bitte senden Sie uns dazu das folgende Formular ausgefüllt zu:
Die Abwicklung der Belieferung von Entnahmestellen mit Gas erfolgt nach der von der Bundesnetzagentur getroffenen Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate vom 20.08.2007 (Az. BK 7-06-067).
Zur Übermittlung der An- und Abmeldungen für die betreffenden Geschäftsprozesse ist die nachfolgend genannte E-Mail-Adresse zu verwenden: editrans[at]terranets-bw.de
Detailliertere Regelungen finden Sie in unseren Geschäftsbedingungen für den Ein-und Ausspeisevertrag (entry-exit System).
Im Folgenden finden Sie die Entnahmestellen und die dazugehörigen Zählpunktbezeichnungen im Netz der terranets bw sowie das Kommunikationsdatenblatt.
Sie möchten einen Netzanschluss oder eine Netzkopplung zur direkten Anbindung an das Hochdruckleitungsnetz der terranets bw realisieren? Hierfür gehen Sie bitte wie folgt vor:
Für erste Informationen für einen Netzanschluss an das Fernleitungsnetz der terranets bw kontaktieren Sie bitte netzanschluss[at]terranets-bw.de
Für eine verbindliche Anfrage an terranets bw zur Durchführung der für eine Anschlusszusage notwendigen Prüfungen verwenden Sie bitte folgendes Formular und senden dies an netzanschluss[at]terranets-bw.de
Nach Eingang der Netzanschlussanfrage bei terranets bw werden wir Ihnen umgehend mitteilen, welche Kosten mit der Bearbeitung Ihrer Anfrage verbunden sind und welche weiteren Unterlagen für die Prüfungen benötigt werden.
Nach Eingang der vollständigen Unterlagen werden die für eine Anschlusszusage notwendigen Prüfungen (bspw. Kapazitätssimulation, -berechnung und -auswertung, Grobtrassierung, Anschlussmöglichkeiten) durchgeführt. Das Ergebnis ist ein Prüfbericht inklusive einer Kostenschätzung zur Herstellung des Netzanschlusses.
Sollten Sie sich für die Realisierung des Netzanschlusses entscheiden, sollte vor Beginn der Planung und dem Bau des Netzanschlusses die vertragliche Grundlage geschaffen werden.
Diese Verträge regeln die wesentlichen technischen und rechtlichen Bedingungen der Gasübergabe/-übernahme und bieten somit eine solide Basis für die Zusammenarbeit.
Nach Abschluss des Netzanschlussvertrags bzw. Netzkopplungsvertrags werden wir umgehend die erforderlichen Maßnahmen zur Herstellung des Netzanschlusses einleiten.
Für den Anschluss einer Biogasanlage beachten Sie bitte die Vorgehensweise unter dem nachfolgenden Menüpunkt.
Margit Christians
Kontakt Netzanschluss
Am Wallgraben 135, 70565 Stuttgart
Mailnetzanschluss[at]terranets-bw.de
Tel +49 (0) 711 7812-1287
Mit der Biogasanlage "Hahnennest" entstand im März 2012 die erste Biogaseinspeisung in ein Erdgashochdruckleitungsnetz in Baden-Württemberg. Durch die enge Kooperation zwischen dem Betreiber "Energiepark Hahnennest" und den Experten der terranets bw wurde in kürzester Zeit die Planung und der Bau der Biogaseinspeiseanlage realisiert.
Sie planen eine Biogasanlage mit Aufbereitung und Einspeisung in ein Erdgasnetz und wollen prüfen, ob diese Anlage an das Fernleitungsnetz der terranets bw angeschlossen werden kann?
Bitte beachten Sie dabei die technischen Mindestanforderungen für die Einspeisung von Biogas bevor Sie einen verbindlichen Antrag zur Prüfung eines Netzanschlussbegehrens an uns stellen.
Für erste Informationen für einen Netzanschluss Biogas an das Fernleitungsnetz der terranets bw kontaktieren Sie bitte: netzanschluss[at]terranets-bw.de
Für eine verbindliche Anfrage an terranets bw zur Durchführung der für eine Anschlusszusage Biogas notwendigen Prüfungen verwenden Sie bitte folgendes Formular und senden dies an: netzanschluss[at]terranets-bw.de
Nach Eingang der Netzanschlussanfrage Biogas bei terranets bw werden wir Ihnen umgehend mitteilen, welche Kosten mit der Bearbeitung Ihrer Anfrage verbunden sind und welche weiteren Unterlagen für die Prüfungen benötigt werden.
Nach Eingang der vollständigen Unterlagen werden die für eine Anschlusszusage Biogas notwendigen Prüfungen (bspw. Kapazitätssimulation, -berechnung und -auswertung, Grobtrassierung, Anschlussmöglichkeiten) durchgeführt. Das Ergebnis ist ein Prüfbericht inklusive einer Kostenschätzung zur Herstellung des Netzanschlusses Biogas.
Sollten Sie sich für die Realisierung des Netzanschlusses Biogas entscheiden, sollte vor Beginn der Planung und dem Bau des Netzanschlusses die vertragliche Grundlage geschaffen werden.
Diese Verträge regeln die wesentlichen technischen und rechtlichen Bedingungen der Gasübergabe/-übernahme und bieten somit eine solide Basis für die Zusammenarbeit. Für den Abschluss eines Netzanschlussvertrags Biogas kontaktieren Sie bitte: netzanschluss[at]terranets-bw.de
Nach Abschluss des Netzanschlussvertrags Biogas werden wir umgehend die erforderlichen Maßnahmen zur Herstellung des Netzanschlusses einleiten.
Die europäischen Fernleitungsnetzbetreiber sind gemäß Verordnung (EG) VO 715/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen und insbesondere von Kapitel 3 des Anhangs I in der Fassung vom 10. November 2010 verpflichtet, auf ihren Internetseiten regelmäßig, verschiedene aktualisierte Informationen in einem gängigen Datenformat zu veröffentlichen.
Die folgende Tabelle bietet einen Überblick über die implementierten Transparenzanforderungen und zeigt, wo die dazugehören Informationen auf unserer Website zu finden sind. Weitere Veröffentlichungen gem. Verordnung (EG) VO 715/2009 Anhang 1 Ziff. 3.3 finden Sie auf der ENTSOG Transparenzplattform.
Annex I to Regulation (EG) 715/2009 | Auf unserer Website |
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3.1.2 a) Eine ausführliche Beschreibung der angebotenen Dienstleistungen und Entgelte | Netzzugang |
3.1.2 b) u. c) 1. Verschiedene Transportverträge und andere maßgebliche Unterlagen | Netzzugang / Transparenzinformationen |
3.1.2 c) Netzkodex / Standardbedingungen | Netzkodizes / Kooperationsvereinbarung Gas |
3.1.2 c) 2. Anforderungen an die Gasqualitätparameter | Maßgebliche Punkte |
3.1.2 c) 3. Druckanforderungen | Netzkopplungspunkte Einspeisung / Netzkopplungspunkte Ausspeisung |
3.1.2 c) 4. Verfahren für eine Unterbrechung der unterbrechbaren Kapazität | Kooperationsvereinbarung Gas - AGB und EGB |
3.1.2 d) Harmonisierte Verfahren, die bei Nutzung des Fernleitungsnetzes angewandt werden inkl. der Definition von Schlüsselbegriffen | Kooperationsvereinbarung Gas - AGB und EGB |
3.1.2. e) Bestimmungen über Verfahren der Kapazitätszuweisung, des Engpassmanagements, Verhütung der Kapazitätshortung und Wiederverwendung | Prisma primary / Kooperationsvereinbarung Gas - AGB und EGB |
3.1.2 f) Regeln für Kapazitätshandel auf dem Sekundärmarkt ggü. Fernleitungsnetzbetreiber | Kooperationsvereinbarung Gas - AGB und EGB |
3.1.2 g) Regeln für den Ausgleich von Mengenabweichungen; Berechnungen der Ausgleichsenergiepreise | NetConnect Germany |
3.1.2 h) Flexibilität- und Toleranzwerte ohne separates Entgelt sowie mit separatem Entgelt | NetConnect Germany |
3.1.2 i) Ausführliche Beschreibung des Gasnetzes inkl. Anlagenbetreiber an Kuppelstellen / Namen der angrenzenden Netzbetreiber | Technische Beschreibung |
3.1.2 j) Anschlussregeln | Netzanschluss / Transparenzinformationen |
3.1.2 k) Informationen über Notfall-Mechanismen | Krisenvorsorge |
3.1.2 l) Für Kuppelstellen vereinbarten und Interoperabilität betreffende Verfahren (falls relevant), Verfahren für Nominierung und Matching, sonstige Verfahren für Allokation und Mengenabweichungen einschließlich verwendeter Methoden | Kooperationsvereinbarung Gas - AGB und EGB |
3.1.2 m) Beschreibung der Methodik und des Verfahrens für Berechnung der technischen Kapazität | Verfahren zur Ermittlung der technischen Ein- und Ausspeisekapaztäten |
3.3.(1) a-e, 3.3.(4), 3.3.(5) Kapazitäten, Nominierungen und Renominierungen, tatsächliche Lastflüsse, Brennwerte | |
3.3 (1) f) Geplante und tatsächliche Unterbrechungen | Kapazitätsrelevante Instandhaltungsmaßnahmen / |
3.3 (1) g) Geplante und ungeplante Unterbrechungen | |
3.4 (1) und (2) Informationen zum Sekundärhandel | |
3.4 (3) Ausgleichsdienstleistungen | NetConnect Germany |
3.4 (4) Weitere Flexibilitätsdienstleistung des Fernleitungsnetzbetreibers; hier OFC | NetConnect Germany |
3.4 (5) Das sich im Netz befindliche und prognostizierte Gasvolumen | NetConnect Germany |
3.4 (6) Nutzerfreundliche Instrumente für die Tarifberechnung | Entgelte |
Die europäischen Fernleitungsnetzbetreiber sind gemäß Art. 29 der Verordnung (EU) 2017/460 der Kommission vom 16. März 2017 zur Festlegung eines Netzkodex über harmonisierte Fernleitungsentgeltstrukturen verpflichtet Informationen vor der jährlichen Auktion zu veröffentlichen.
Die folgende Tabelle bietet einen Überblick über die implementierten Transparenzanforderungen und zeigt, wo die dazugehörigen Informationen auf unserer Website zu finden sind.
Art. 29 (a) | Siehe Preisblatt 2020 und Preisblatt 2021 Zur Begründung für die Höhe der Multiplikatoren verweist die terranets bw GmbH auf den Beschluss der Bundesnetzagentur BK9-19/612 (Festlegung „MARGIT 2021“). |
Art. 29 (b) | Siehe Preisblatt 2020und Preisblatt 2021 Die Bundesnetzagentur hat in Anlage I ihres Beschlusses BK9-19/612 (Festlegung „MARGIT 2021“) die Höhe des an den Kopplungspunkten anzuwendenden Abschlags für unterbrechbare Kapazität bis zum 01.10.2021 festgelegt. Die Methodik zur Berechnung dieser Abschläge wird in Abschnitt 6 der Festlegung MARGIT 2021 beschrieben. Mit dem finalen Beschluss BK9-19/612 vom 11.09.2020 (Festlegung „MARGIT2021 Q4“) wurde die Höhe des an den Kopplungspunkten anzuwendenden Abschlags für unterbrechbare Kapazität ab dem 01.10.2021 festgelegt und begründet.
Die Daten zur Berechnung der Abschläge wurden im Rahmen der Konsultation der Festlegung MARGIT 2021 veröffentlicht. Die Methodik zur Berechnung des Abschlags für unterbrechbare Kapazität an anderen als Kopplungspunkten, unter anderen Speicherpunkten, hat die Bundesnetzagentur im Beschluss BK9-18/608 (Festlegung „BEATE 2.0“, Abschnitt 3.2) festgelegt. Hierbei wird die Unterbrechungswahrscheinlichkeit Pro aus den Daten der letzten drei Gaswirtschaftsjahre des jeweiligen Ein- bzw. Ausspeisepunktes nach der folgenden Formel abgeleitet:
(K)ubeschreibt die am Tag t maximal unterbrochene unterbrechbare Kapazität, (K)vbeschreibt die am Tag t vermarktete unterbrechbare Kapazität und S den Sicherheitsaufschlag, der die Prognoseunsicherheit abbildet. Die Unterbrechungswahrscheinlichkeit wird auf volle Prozent aufgerundet. Der anzuwendende Abschlag entspricht der Unterbrechungswahrscheinlichkeit und ist unabhängig von der Produktlaufzeit. Nach Beschluss BK9-18/608 beträgt der Sicherheitsaufschlag S=10%. Mit ihrem Beschluss BK9-20/608 (Festlegung „BEATE 2.0“) hat die Bundesnetzagentur den Sicherheitsaufschlag an anderen als Kopplungspunkten im H-Gas-Netz ab dem 01.10.2021 auf S=20% gesetzt. Dieser entspricht damit dem Sicherheitsaufschlag für Kopplungspunkte im H-Gas-Netz laut MARGIT 2021 Q4. Die zur Berechnung des Abschlags benötigten Daten (Vermarktung und Unterbrechung unterbrechbarer Kapazität) können auf der ENTSOG Transparenzplattform bezogen werden. An keinen Speicherpunkten kam es in den letzten drei Gaswirtschaftsjahren tatsächlich zu Unterbrechungen. |
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Die europäischen Fernleitungsnetzbetreiber sind gemäß Art. 30 der Verordnung (EU) 2017/460 der Kommission vom 16. März zur Festlegung eines Netzkodex über harmonisierte Fernleitungsentgeltstrukturen verpflichtet Informationen vor der Entgeltperiode zu veröffentlichen.
Veröffentlichungspflichten gem. Art. 30 Verordnung (EU) 2017/460 (NC TAR) (Stand: 02.12.2020)
Vereinfachtes Entgeltmodell (Stand: 02.12.2020)
Aktuelle Kooperationsvereinbarung:
Vergangene Kooperationsvereinbarung:
Hier erhalten Sie Informationen zum Verfahren zur Ermittlung der technischen Ein- und Ausspeisekapazitäten, zur Kapazitätsauslastung, zu historischen Kapazitätsauslastungen und technischen Kapazitäten, zu kapazitätsrelevanten Instandhaltungsmaßnahmen sowie Unterbrechungen im Netzgebiet der terranets bw.
Kapazitätsrelevante Instandhaltungsmaßnahmen
Wir halten unsere Netze immer auf dem aktuellsten Stand der Technik. Informieren Sie sich über aktuelle Wartungs-, Instandhaltungs- und Einbindungsmaßnahmen im Netzgebiet der terranets bw, die Kapazitätseinschränkungen zur Folge haben können. Davon betroffene Transportkunden oder Netzbetreiber werden rechtzeitig über mögliche Einschränkungen ihrer Transportkapazität informiert.
Unterbrechungen
Im Zeitraum 2006 bis 2011 sowie 2013, 2014, 2019 und 2020 war der Transport im Gasnetz der terranets bw uneingeschränkt möglich. Trotz regionaler Kapazitätseinschränkungen konnte durch den Einsatz interner Schalt- und Ersatzmaßnahmen die Unterbrechung der unterbrechbaren Kapazitäten vermieden werden.
Nachstehend finden Sie Informationen zu Unterbrechungen an maßgeblichen Ein- und Ausspeisepunkten im Netzgebiet der terranets bw aufgrund Kapazitätsengpässen nach § 16 EnWG.
Informationen zu Unterbrechungen an maßgeblichen Ein- und Ausspeisepunkten im Netzgebiet der terranets bw aufgrund von Überbuchungen finden Sie unter nachfolgendem Link.
Informationen zu Unterbrechungen an maßgeblichen Ein- und Ausspeisepunkten im Netzgebiet der terranets bw aufgrund geplanter Instandhaltungsmaßnahmen finden Sie unter nachfolgendem Link.
Informationen zu Unterbrechungen an maßgeblichen Ein- und Ausspeisepunkten im Netzgebiet der terranets bw aufgrund geplanter Instandhaltungsmaßnahmen finden Sie unter nachfolgendem Link.
Informationen zu Unterbrechungen an maßgeblichen Ein- und Ausspeisepunkten im Netzgebiet der terranets bw aufgrund geplanter Instandhaltungsmaßnahmen finden Sie unter nachfolgendem Link.
Das Ergebnis der Ausschreibung von Lastflusszusagen für den Zeitraum 01.01.2013 bis 01.01.2014 können Sie nachstehend einsehen.
Das Ergebnis der Ausschreibung von Lastflusszusagen für den Zeitraum 01.01.2014 bis 01.01.2015 können Sie nachstehend einsehen.
Das Ergebnis der Ausschreibungen von Lastflusszusagen für den Zeitraum 01.01.2015 bis 01.01.2016 können Sie nachstehend einsehen.
Das Ergebnis der Ausschreibungen von Lastflusszusagen für den Zeitraum 01.01.2016 bis 01.01.2017 können Sie nachstehend einsehen.
Das Ergebnis der Ausschreibungen von Lastflusszusagen für den Zeitraum 01.01.2017 bis 01.01.2018 können Sie nachstehend einsehen.
Das Ergebnis der Ausschreibungen von Lastflusszusagen für den Zeitraum 01.01.2018 bis 01.01.2019 können Sie nachstehend einsehen.
Das Ergebnis der Ausschreibungen von Lastflusszusagen inForm von Abschaltverträgen (LiFA) für den Zeitraum 01.01.2018 bis 01.01.2019 können Sie nachstehend einsehen.
Das Ergebnis der Ausschreibungen von Lastflusszusagen für den Zeitraum 01.01.2019 bis 01.01.2020 können Sie nachstehend einsehen.
Das Ergebnis der Ausschreibungen von Lastflusszusagen inForm von Abschaltverträgen (LiFA) für den Zeitraum 01.01.2019 bis 01.01.2020 können Sie nachstehend einsehen.
Das Ergebnis der Ausschreibungen von Lastflusszusagen für den Zeitraum 01.01.2020 bis 01.01.2021 können Sie nachstehend einsehen.
Das Ergebnis der Ausschreibungen von Lastflusszusagen inForm von Abschaltverträgen (LiFA) für den Zeitraum 01.01.2020 bis 01.01.2021 können Sie nachstehend einsehen.
Das Ergebnis der Ausschreibungen von Lastflusszusagen in Form von Abschaltverträgen (LiFA) für den Zeitraum 01.01.2021 bis 01.01.2022 können Sie nachstehend einsehen.
Das Ergebnis der Ausschreibungen von Lastflusszusagen für den Zeitraum 01.01.2021 bis 01.10.2021 können Sie nachstehend einsehen.
Informationen zum Bilanzkreismanagement, den Virtuellen Handelspunkt (VHP), über die Bereitstellung von Abrechnungs- und Regelenergiedaten sowie über das Regelenergiemanagement können Sie auf der Internetseite der NetConnect Germany GmbH & Co. KG unter www.net-connect-germany.de einsehen.
Hier können Sie sich darüber informieren, ob eine Übernominierung an unseren Grenzübergangs-, Marktübergangs- und Speicheranbindungspunkten möglich ist.
Ist eine Pönale, die vom Kunden für den Fall des Verstoßes gegen die Abschaltvereinbarung zu zahlen ist, auf dem Preisblatt zu veröffentlichen?
Der Abschaltkunde ist gemäß des veröffentlichten Entwurfs für einen Abschaltvertrag lediglich zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet. Eine Pönale zahlt dieser nicht. Daher ist eine Pönale nicht zu veröffentlichen.
Wie ist die im Rahmen der internen Bestellung "vereinbarte maximale Kapazität" zu verstehen, anhand welcher die Kapazitätsgrenze für die Bereitstellung von positiven Lastflusszusagen berechnet wird?
Die „vereinbarte maximale Kapazität“ ist die seitens terranets bw im Rahmen der internen Bestellung zugesagte feste und unterbrechbare Kapazität, also die gesamte interne Bestellleistung, welche der VNB nach den Regeln der KoV akzeptiert hat.
Diese Kapazität ist die Ausgangsbasis für den Abruf von LiFA:
Hinsichtlich der durch terranets bw mitgeteilten Kapazitätsgrenze, welche der VNB im Engpassfall nicht überschreiten darf, gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Wie wird im Falle einer Engpasssituation hinsichtlich des Abrufs von LiFA verfahren?
terranets bw wird für den Abruf auf die im Rahmen des Leitfadens Krisenvorsorge verwendeten Formulare aufbauen. Diese wurden auf die Anforderungen für LiFA angepasst und finden sich in Anlage 2 und Anlage 3 der Ausschreibungsunterlagen. Im Bedarfsfall werden die Formulare an die in diesem Zusammenhang hinterlegten Emailadressen versenden. Der Abruf erfolgt bis 12:00 Uhr eines Tages, für den Folgetag. Die Bereitstellung der LiFA erfolgt jeweils ab 06:00 Uhr, wobei die Abrufdauer zwischen 1 Stunde und 240 Stunden liegen kann.
Wer ist für das Zusammenführen von Potenzialen (Pooling) verantwortlich?
Der VNB ist für das Poolen von Potenzialen verantwortlich. Er führt die einzelnen Angebote im Vorfeld zusammen und bietet diese im Rahmen der Ausschreibung innerhalb eines Angebotes an terranets bw an.
Wie ist die Vertragsstrafe zu berechnen?
Die Vertragsstrafe wird gemäß des durch terranets bw veröffentlichten Preisblattes ermittelt. Demnach beträgt Sie im Zeitraum vom 01.01.2019, 06:00 Uhr bis 01.04.2019, 06:00 Uhr sowie vom 01.10.2019, 6:00 Uhr bis 01.01.2020, 06:00 Uhr das Doppelte des Jahreskapazitätsentgelts für die maximale stündliche Kapazitätsüberschreitung an diesem Tag. Sie fällt jeden Tag neu an.
Das Jahreskapazitätsentgelt versteht sich zuzüglich der Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb, Biogaskostenwälzung und Marktraumumstellung gem. Ziffer I des Preisblattes.
Hinweis: Die am 30.05.2018 veröffentlichten Preise für 2019 sind noch ohne Umlagen und Messentgelte. Diese Bestandteile werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.
Beispiel für eine maximalen Überschreitung i.H.v. 1.000 kWh/h an einem Tag:
1.000 (kWh/h) * 5,38391 € (Jahreskapazitätsentgelt 2018 inkl. Nebenkosten) * 2 = 10.767,82 €
Für jeden weiteren Tag einer Überschreitung, fällt die Vertragsstrafe, unter Einbeziehung der jeweiligen maximalen Überschreitung neu an.
Trotz einer Überschreitung der geltenden Kapazitätsgrenze nach einem Abruf der LiFa besteht dann keine Verpflichtung, die Vertragsstrafe zu bezahlen, wenn der Anbieter nachweist, dass der/die bestehenden Abschaltvertrag/-verträge in seinem und/oder den nachgelagerten Netzen tatsächlich in erforderlichem Umfang genutzt wurde/n und dass sich aus dieser Nutzung des/der Abschaltvertrages/-verträge ergebende Abschaltpotential sowie die interne Bestellung richtig berechnet wurde. Die Berechnung der internen Bestellung ist den §§ 13, 14 der KoV vorgegeben. Bei Anwendung des darin beschriebenen Verfahrens unter Berücksichtigung der gaswirtschaftlichen Sorgfaltspflicht ist von einer richtigen Berechnung der internen Bestellung auszugehen. Hinsichtlich der Ermittlung des Abschaltpotentials gilt grundsätzlich nichts anderes. § 13, 14 KoV enthalten Regeln zur Berücksichtigung von kapazitätsreduzierenden Instrumenten in der interne Bestellung unter Bezug auf die gaswirtschaftliche Sorgfalt. Dazu gehört insbesondere auch die Berücksichtigung des Gleichzeitigkeitseffektes, sowie bekannter zukünftiger Änderungen des Leistungsbedarfs der Abnahmestelle. Werden diese Regeln eingehalten, ist auch von einer richtigen Berechnung des Abschaltpotentials auszugehen. Für ein etwaiges Speicherpotential gilt nichts anderes.
Klarstellend weisen wir darauf hin, dass die Vertragsstrafenregelung im Preisblatt für 2020 identisch mit der Vertragsstrafenregelung des Preisblattes 2019 (VII Vertragsstrafe) sein wird.
Das ab 01.01.2020 vorläufige Kapazitätsentgelt für interne Bestellpunkte und Letztverbraucherpunkte beträgt gemäß REGENT 4,07 €/(kWh/h)/a für feste, frei zuordenbare Jahreskapazität (FZK). Gemäß § 6 Abs. 5 der Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen in der Änderungsfassung vom 30. April 2019, mit Inkrafttreten am 01. Juni 2019 (KoV X) werden die endgültigen Entgelte an diesen Punkten spätestens bis zum 2. Dezember 2019 veröffentlicht. Obwohl nicht von einer signifikanten Änderung zwischen vorläufigem und endgültigem Tarif auszugehen ist, kann zu diesem Zeitpunkt keine finale Aussage über die tatsächliche Höhe des Tarifes für 2020 getroffen werden. Bitte beachten Sie dazu auch die unten stehende Veröffentlichung:
Informationen der terranets bw über das Kapazitätsentgelt mit Wirkung ab dem 01.01.2020
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung:
Thomas Pyka
Regulierungsmanagement
Am Wallgraben 135, 70565 Stuttgart
Mail lfz[at]terranets-bw.de
Tel +49 (711) 7812-1359
terranets bw führte zum 1. Januar 2018 ein neues Produkt zur Stabilisierung der Gasversorgung in Baden-Württemberg bei Lastspitzen ein. Lastflusszusagen in Form von Abschaltverträgen (LiFA) ist ein temporäres Produkt, das sich an Verteilnetzbetreiber im Netzgebiet der terranets bw richtet und zur Stabilisierung des Netzes vorhandene Spitzenlastinstrumente und Abschaltpotenziale von RLM-Kunden nutzt. LiFA dient der Überbrückung eventueller Kapazitätslücken bis Ausbaumaßnahmen im Gastransportnetz, welche über die deutschlandweiten Netzentwicklungspläne Gas identifiziert werden, wirken.
Die Entwürfe für Verträge, in denen terranets bw nicht als Vertragspartner genannt ist, stellen reine Musterverträge dar. Sie wurden von terranets bw mit äußerster Sorgfalt erstellt und grundsätzlich mit der Bundesnetzagentur und der Landesregulierungsbehörde abgestimmt. Ob der Vertragsinhalt in jedem Einzelfall rechtlich und tatsächlich den Bedürfnissen der konkreten Vertragspartner entspricht, sollte von den konkreten Vertragspartnern jeweils selbst geprüft werden. terranets bw kann keine Gewähr oder Haftung für den Inhalt der Verträge übernehmen.
Thomas Pyka
Regulierungsmanagement
Am Wallgraben 135, 70565 Stuttgart
Tel +49 (0) 711 7812-1359
Fax +49 (0) 711 7812-1403
Grundlage für die Ausgestaltung dieses neuen, temporären Produktes ist die besondere Situation in Baden-Württemberg, die aufgrund der Einbindung in vorgelagerte sowie europäische Netze durch eine komplexe Struktur sowie dem stark steigenden Bedarf an Transportkapazitäten in den Verteilernetzen, bestimmt ist.
Die Nachfrage nach Kapazitäten im Versorgungsgebiet des baden-württembergischen Fernleitungsnetzbetreibers terranets bw ist seit 2010 durch einen kontinuierlich steigenden Bedarf in den nachgelagerten Netzen geprägt. Die Transportnachfrage welche die Verteilnetzbetreiber im Rahmen der Internen Bestellung im Netz der terranets bw meldeten, stieg für 2017 und für 2018 im Vergleich zum Vorjahr jeweils um ca. 4 %.
Ergänzend zur Realisierung erforderlicher Netzausbaumaßnahmen und der Kontrahierung von Lastflusszusagen an Einspeisepunkten in das Netz der terranets bw soll LiFA als marktbezogene Übergangslösung einen wertvollen Beitrag zur Entschärfung dieser Situation leisten. So kann vorhandenes Potenzial vorhandener Spitzenlastinstrumente und Abschaltpotenziale von RLM-Kunden im gesamten Netzgebiet der terranets bw genutzt werden, um im Falle einer Gasmangellage die Versorgungssicherheit in Baden-Württemberg weiterhin zu gewährleisten. LiFA schließt dabei an die ausgelaufenen Abschaltverträge, welche die Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg bis dato als Instrument zur Glättung von Leistungsspitzen genehmigt hatte, an. Bei LiFA sind zusätzlich auch VNB, welche nicht unter das Regulierungsregime der Landesregulierung Baden-Württemberg, sondern unter jenes der Bundesnetzagentur, fallen berechtigt, sich an den Ausschreibungen zu beteiligen.
Der zeitliche Ablauf gestaltet sich wie folgt:
15. Mai 2019 | Ankündigung Ausschreibung | |
15. Juni 2019 | Start Ausschreibung | |
30. Juli 2019 | Frist zur Einreichung von Angeboten durch VNB | |
15 August 2019 | Frist zur Annahme von Angeboten durch terranets bw |
Alle für die Teilnahme an der Ausschreibung benötigten Informationen finden Sie nach dem Start der Ausschreibung in unserer Rubrik "Ausschreibungen".
Die Ergebniss der Ausschreibung sind im Anschluss des Verfahrens in der Rubrik "Netztransparenz" verfügbar.
Um sich einen schnellen Überblick über das Produkt LiFA zu verschaffen, haben wir die wesentlichen Aspekte im untenstehenden Dokument zusammengefasst.