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Vorläufige Netzentgelte 2018

Gemäß § 6 Ziff. 5  Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen in der Änderungsfassung vom 10. März 2017, die am 1. April 2017 in Kraft trat (KoV IX), veröffentlichen wir die voraussichtlichen Netzentgelte des nächsten Kalenderjahres.

 

Das ab 01.01.2018 gültige Einspeiseentgelt wurde dabei erstmals gemäß den Vorgaben des Beschlusses der Bundesnetzagentur zur horizontalen Kostenwälzung (BK9-13/607 "HoKoWä") vom 22. Juni 2016 für feste, frei zuordenbare (FZK) Jahreskapazitäten gebildet.

 

Aufgrund laufender Beschwerdeverfahren gegen die HoKoWä kann es zu einer Anpassung des Einspeiseentgelts kommen. Hinsichtlich der Festlegung HoKoWä sind laufende gerichtliche Verfahren anhängig, deren Ausgang Auswirkungen auf die veröffentlichten Entgelte haben kann. In diesem Zusammenhang weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die genannten Entgelte unter dem Vorbehalt stehen, dass die anhängigen Beschwerden keine aufschiebende Wirkung entfalten und somit die Festlegung HoKoWä zum 01.01.2018 umzusetzen ist. Sollte die Festlegung HoKoWä nicht zum 01.01.2018 umzusetzen sein, behält sich terranets bw GmbH ausdrücklich vor, angepasste Einspeiseentgelte mit Wirkung zum 01.01.2018 kurzfristig zu veröffentlichen.

 

Darüber hinaus führt terranets bw zum 1. Januar 2018 ein neues Produkt zur Stabilisierung der Gasversorgung in Baden-Württemberg bei Lastspitzen ein. Lastflusszusagen in Form von Abschaltverträgen (LiFA) ist ein temporäres Produkt, das sich an Verteilnetzbetreiber im Netzgebiet der terranets bw richtet und zur Stabilisierung des Netzes vorhandene Spitzenlastinstrumente und Abschaltpotenziale von RLM-Kunden nutzt. LiFA dient der Überbrückung eventueller Kapazitätslücken bis Ausbaumaßnahmen im Gastransportnetz, welche über die deutschlandweiten Netzentwicklungspläne Gas identifiziert werden, ihre Wirkung entfalten. Netzbetreibern, die von diesem Sicherungsprodukt profitieren und ihre unterbrechbaren Kapazitäten in befristet feste Kapazitäten umwandeln möchten, wird nach einer erfolgreichen Ausschreibung ein gesondertes Entgelt hierfür in Rechnung gestellt werden. Der Netzbetreiber wird vor Kontrahierung über die Höhe eines solchen Entgelts informiert. Das Produkt wurde in enger, konstruktiver Abstimmung mit der Bundesnetzagentur und der Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg entwickelt. 

 

In diesem Zuge wurde terranets bw dazu verpflichtet, eine Anpassung der Vertragsstrafe für die Überschreitung der bestellten Kapazitäten vorzunehmen. Ab dem 01.01.2018 fällt somit bei einer Überschreitung in den Wintermonaten eine höhere Vertragsstrafe an, als in den Sommermonaten.  

Das vorläufige Preisblatt finden Sie unter folgendem Link.

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