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"Transparente Informationen und ein offener Austausch sind wichtig"

Niklas Thein, stellvertretender Projektleiter der SPO, zum Planfeststellungsverfahren und seinen Aufgaben.

Was ist Ihre Aufgabe bei terranets bw? 
Ich bin Teil der Rechtsabteilung und unterstütze meine Kolleginnen und Kollegen hauptsächlich beratend. Meine Schwerpunkte sind Themen im Zusammenhang mit der elektromagnetischen Beeinflussung unserer Rohrleitungen, Mentoring und die SPO.  

Welche Aufgaben übernehmen Sie im Projekt SPO? 
Als stellvertretender Projektleiter und Leiter des Teilprojekts Recht der SPO unterstütze ich insbesondere unseren Projektleiter Sven Horn. Ich entlaste ihn, indem ich den Projektstand evaluiere, strategische Empfehlungen gebe, unsere Dienstleister koordiniere, Projektunterlagen prüfe und rechtliche Themen bearbeite. Gemeinsam mit dem Projektteam formuliere ich außerdem die Begründung für den Bau der SPO und arbeite an den Antragsunterlagen mit. Zudem nehme ich an Terminen mit von der SPO betroffenen Organisationen, Personen und Behörden teil. 

Was passiert als nächstes im SPO-Projekt?  
Wir streben für 2025 einen sehr wichtigen Meilenstein an: den Beginn des Genehmigungsverfahrens. In diesem werden unsere Planung geprüft, Interessen abgewogen und am Ende die Bau- und Betriebsgenehmigung für unser Vorhaben erteilt. Die insgesamt 117 Kilometer lange SPO ist in vier Abschnitte untergliedert. Die entsprechenden Planfeststellungsanträge wollen wir dieses Jahr beim Regierungspräsidium Darmstadt und der Regierung von Unterfranken gestaffelt einreichen. Das gesamte Projektteam arbeitet intensiv daran, die Antragsunterlagen fertigzustellen. Mit der Einreichung unserer Anträge beginnt dann das jeweilige Planfeststellungsverfahren. 

Was passiert im Planfeststellungsverfahren? 
Die SPO ist ein komplexes Infrastrukturvorhaben, das durch das sogenannte Planfeststellungsverfahren geprüft wird. Dabei werden öffentliche und private Belange abgewogen sowie die Umweltverträglichkeit des Vorhabens geprüft. Die Planfeststellungsbehörden führen eine umfassende Anhörung durch. Zunächst legen die betroffenen Gemeinden die Planunterlagen einen Monat lang zur Einsichtnahme aus. Die Auslegung wird beispielsweise in der Zeitung bekannt gemacht. Nicht ortsansässige Betroffene sollen hierüber benachrichtigt werden. Daneben erfolgt auch eine Veröffentlichung im Internet.  

Alle Stellungnahmen und Einwendungen werden uns zunächst zur Prüfung übergeben und anschließend in einem Erörterungstermin besprochen. Ziel der Erörterung ist es, eine Lösung zwischen den Beteiligten und terranets bw unter Beachtung der Rechtslage zu finden. Die abschließende Entscheidung erfolgt durch die Planfeststellungsbehörde in Form des Planfeststellungsbeschlusses. Die Dauer eines Planfeststellungsverfahrens liegt im Ermessen der Behörden und dauert durchschnittlich eineinhalb Jahre. 

Wie können sich Bürgerinnen und Bürger in die Planung einbringen?  
Bei der Umsetzung von Netzausbaumaßnahmen wie der SPO ist uns die transparente Information und ein offener Austausch mit den Betroffenen wichtig. Kenntnisse von Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürgern entlang des Trassenverlaufs wurden in die Planung der SPO miteinbezogen. Um Hinweise und Anmerkungen zu sammeln, haben wir in den letzten Jahren Informations- und Austauschangebote für verschiedene Stakeholder umgesetzt, z.B. Infomärkte vor Ort. Mit Abschluss der Genehmigungsplanung und dem Einreichen der Planfeststellungsanträge beginnt nun die Phase der formellen Öffentlichkeitsbeteiligung. Hierfür sind das Regierungspräsidium Darmstadt und die Regierung von Unterfranken zuständig. Parallel dazu informieren wir die Öffentlichkeit weiterhin transparent über die SPO.  

Wie geht es für Eigentümerinnen, Eigentümer, Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter mit Flächen entlang des geplanten Verlaufs weiter? 
Zum Jahresende 2024 wurden alle Eigentümerinnen und Eigentümer, auf deren Flächen im Sommer 2025 archäologische Untersuchungen stattfinden sollen, persönlich angeschrieben. Parallel zur Abgabe der Planfeststellungsunterlagen beginnt der Erwerb der Wege- und Leitungsrechte. Dazu werden wir mit allen Personen in Kontakt treten, die Flächen entlang des Trassenverlaufs bewirtschaften oder besitzen. Bei Infomärkten in der Region bieten wir zudem erneut den persönlichen Austausch vor Ort an.  

Vielen Dank für das Gespräch. 

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