Um dem steigenden Kapazitätsbedarf in Baden-Württemberg gerecht zu werden, baut die terranets bw das Gastransportnetz bedarfsgerecht aus.
Für Baden-Württemberg sieht der Netzentwicklungsplan Gas (NEP Gas) die Anbindung der Region Ludwigsburg/Enzkreis an die Ferngasleitung „Schwabenleitung“ vor. Der NEP Gas enthält alle Maßnahmen zur Optimierung, Verstärkung und zum bedarfsgerechten Ausbau des Netzes sowie zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit, die in den nächsten zehn Jahren netztechnisch für einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb erforderlich sind.
Durch die Neckarenztalleitung wird die Versorgungssicherheit in Baden-Württemberg und insbesondere im Raum Ludwigsburg/ Enzkreis im Gas- und Strombereich auch zu Spitzenlastzeiten nachhaltig gesteigert. Zudem wird die Verbindung an das westeuropäische Transportnetz über die Trans-Europa-Naturgas-Pipeline (TENP) durch die Anbindung an die in 2016 in Betrieb genommene Nordschwarzwaldleitung zudem zusätzlich abgesichert und verbessert.
Eine genauere Karte mit dem Trassenverlauf (Stand: 06/2020) finden Sie hier:
In Vorbereitung auf den Planfeststellungsantrag wurden Eigentümerangaben der von dem möglichen Leitungsverlauf betroffenen Grundstückseigentümer erhoben. Dies erfolgte über das amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS), das Grundbuch und durch die Abfrage bei weiteren Behörden. Bei den erhobenen Eigentümerangaben handelt es sich im Wesentlichen um Name, Anschrift und Angaben zum Grundstück. Die Erhebung der Daten ist für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens erforderlich. Wie wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten, erfahren Sie unter www.terranets-bw.de/datenschutz.
2016 | terranets bw beginnt mit der Planung der Neckarenztalleitung. |
2017/2018 | Raumordnungsverfahren |
Anfang 2019 | Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung |
2019/2020 | Planfeststellungsverfahren |
2019/2020 | Erwerb von Leitungsrechten |
Herbst 2020 | terranets bw beginnt mit Vorbereitungen für den Bau der Leitung, wie beispielsweise Untersuchungen zum Artenschutz und archäologische Erkundungen. |
Frühjahr 2022 | Nach Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses und aller Leitungsrechte beginnt terranets bw mit dem Bau der Leitung. |
Winter 2022 | Nach der Inbetriebnahme nutzt terranets bw die Leitung für den Gastransport. |
März 2021 | Durchführung der Erörterung im Rahmen einer |
01.03.- | Auslegung der Planfeststellungsunterlagen in der Gemeinde |
Febr 2021 | Antrag auf Planfeststellung durch RP Karlsruhe genehmigt (Beschlussunterlagen, RP Karlsruhe) |
Juli 2020 | Newsletter „Neues von der NET“ (Inhalt: Vorbereitungen für den Bau) |
April 2020 | Newsletter „Neues von der NET“ (Inhalt: Artenschutz) |
07.01.- 06.02.2020 | Auslegung der Antragsunterlagen in der Gemeinde Wiernsheim (Regierungsbezirk Karlsruhe) |
Dez 2019 | Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens durch RP Karlsruhe |
18.11.- | Auslegung der Antragsunterlagen in den Gemeinden |
Nov 2019 | Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens durch RP Stuttgart (Antragsunterlagen, RP Stuttgart) |
Christoph Kröhnert
Projektleiter
Am Wallgraben 135, 70565 Stuttgart
Mail c.kroehnert@terranets-bw.de
Tel +49 (0) 711 7812-1326
Linda Grösch
Projektkommunikation
Am Wallgraben 135, 70565 Stuttgart
Mail l.groesch@terranets-bw.de
Tel +49 (0) 711 7812-2061
Gerne informieren wir Sie in unserem Online Newsletter "Neues von der NET" über den aktuellen Projektfortschritt. In verschiedene Rubriken lernen Sie auch das Projektteam und die Planer der Neckarenztalleitung kennen.
"Neues von der NET" - Ausgabe 13 / Juli 2020
Inhalt: Vorbereitungen für den Bau
Gas und das Fernleitungsnetz sind für die erfolgreiche Realisierung der Energiewende und während der Umstellung auf erneuerbare Energien zukunftsfähige Partner. Nach §§ 1 und 11 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist terranets bw verpflichtet, ein sicheres, zuverlässiges und leistungsfähiges Gastransportnetz zu betreiben und das Netz aufgrund des kontinuierlich steigenden Bedarfs an Gastransportkapazitäten in Baden-Württemberg bedarfsgerecht auszubauen. Die deutschlandweite Koordination des Ausbaubedarfs erfolgt im Netzentwicklungsplan Gas (NEP Gas). Dieser enthält alle Maßnahmen zur Optimierung, Verstärkung und zum bedarfsgerechten Ausbau des Netzes sowie zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit, die in den nächsten zehn Jahren für einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb erforderlich sind. Die im NEP Gas aufgeführten Maßnahmen sind durch die Bundesnetzagentur geprüft und bestätigt. Die Maßnahmen des NEP Gas sind nach § 15a EnWG verbindlich umzusetzen.
Um dem steigenden Kapazitätsbedarf in Baden-Württemberg gerecht zu werden, baut die terranets bw das Gastransportnetz aus. Für Baden-Württemberg sieht der Netzentwicklungsplan die Anbindung der Region Ludwigsburg/Enzkreis an die Ferngasleitung „Schwabenleitung“ vor.
Durch die Neckarenztalleitung wird die Versorgungssicherheit in Baden-Württemberg und insbesondere im Raum Ludwigsburg im Gas- und Strombereich auch zu Spitzenlastzeiten nachhaltig gesteigert. Zudem wird die Verbindung an das westeuropäische Transportnetz über die Trans-Europa-Naturgas-Pipeline (TENP) durch die Anbindung an die in 2016 in Betrieb genommene Nordschwarzwaldleitung zudem zusätzlich abgesichert und verbessert.
Für Baden-Württemberg sieht der Netzentwicklungsplan Gas die Anbindung der Region Ludwigburg/ Enzkreis an die Ferngasleitung „Schwabenleitung“ vor. Die neue Leitung soll im Raum Wiernsheim starten und über Vaihingen, Bietigheim-Bissingen bis südlich von Löchgau führen.
Nach dem Netzentwicklungsplan ist die terranets bw verpflichtet, eine Anbindung des Raumes Ludwigsburg/ Enzkreis an die Schwabenleitung vorzunehmen. Um dazu den optimalen Trassenverlauf ausfindig zu machen, hält sich terranets bw an verschiedene Trassierungsprinzipien. Die Kriterien für die Trassierung sind mit der genehmigenden Behörde (RP) abgestimmt und werden durch diese gegebenenfalls gegeneinander abgewogen.
Um einen breiten Konsens zu erreichen, wird ein zweistufiges Genehmigungsverfahren (Raumordnungsverfahren, Planfeststellungsverfahren) durchgeführt.
terranets bw informiert seit Juni 2016 betroffene Gemeinden und Städte über erste Trassierungsüberlegungen und nimmt Anregungen und Ideen auf. Beteiligungsformate und Teilnehmer im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung werden durch terranets bw mit den Kommunen und der zuständigen Behörde (RP) vereinbart (s. Leitfaden für eine neue Planungskultur der Landesregierung BW).
Um einen breiten Konsens mit allen Beteiligten zu erreichen, wird ein zweistufiges Genehmigungsverfahren durchgeführt.
Um einen breiten Konsens mit allen Beteiligten zu erreichen, wird ein zweistufiges Genehmigungsverfahren durchgeführt:
Die zuständigen Genehmigungsbehörden für das PFV sind die Regierungspräsidien Karlsruhe und Stuttgart.
Raumordnungsverfahren (ROV) nach §§ 18, 19 LPlG
Bei raumbedeutsamen Planungen mit überörtlicher Bedeutung wird im Raumordnungsverfahren (ROV) die Raumverträglichkeit bewertet, d.h. ob und unter welchen Voraussetzungen die Neckarenztalleitung mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung übereinstimmt. Dafür entwickelte terranets bw alternative Trassenverläufe, wägte schützenswerte Güter gegeneinander ab und reichte verschiedene Trassierungsvorschläge bei der Raumordnungsbehörde ein. Anschließend wurden die Antragsunterlagen in den Kommunen einen Monat lang öffentlich ausgelegt. Die zuständige Behörde, das Regierungspräsidium Stuttgart. bewertete nach Anhörung der betroffenen Kommunen und Träger öffentlicher Belange die grundsätzliche Raumverträglichkeit des Projektes. Die Ergebnisse aus dem Raumordnungsverfahren finden mit der raumordnerischen Beurteilung anschließend Eingang in das Planfeststellungsverfahren.
(Veröffentlichung raumordnerische Beurteilung, Regierungspräsidium Stuttgart)
Planfeststellungsverfahren (PFV) nach §§ 43 ff EnWG, §§ 72ff VwVfG
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Raumordnungsverfahrens (ROV) verfeinerte terranets bw die Trassenplanung, führte eine Umweltverträglichkeitsprüfung durch und stellte einen Antrag auf Planfeststellung bei der zuständigen Behörde.
Im Planfeststellungsverfahren werden alle Planungsunterlagen in den Kommunen einen Monat lang öffentlich ausgelegt und online zur Verfügung gestellt. Träger öffentlicher Belange sowie die Vereinigungen, deren satzungsmäßiger Aufgabenbereich durch die Zulassungsentscheidung berührt wird, werden angehört. Die RP wägen dann sämtliche durch die Planung berührten öffentlichen und privaten Belange ab. Mit dem Planfeststellungsbeschluss genehmigt die jeweils zuständige Planfeststellungsbehörde den grundstücksscharf beantragten Trassenverlauf.
Die zuständigen Genehmigungsbehörden sind das Regierungspräsidium Karlsruhe und das Regierungspräsidium Stuttgart.
Um Grundstücke für den Bau der Trasse zu nutzen, müssen Leitungsrechte in Form von Gestattungsverträge mit allen betroffenen Grundstückeigentümern und -bewirtschaftern vereinbart werden. Eine durch den Grundstückseigentümer zu bewilligenden beschränkt persönliche Dienstbarkeit sichert diese Gestattung im Grundbuch ab. Der Grundstückseigentümer erhält hierfür eine einmalige Zahlung. Diese ist u.a. abhängig von der Größe der Fläche des Schutzstreifens der Leitung. Bei der Berechnung werden feste Entschädigungssätze zugrunde gelegt. terranets bw kommt zudem für mögliche Ertragsausfälle bei der Bewirtschaftung oder etwaige Schäden auf, die durch die Arbeiten im Zusammenhang mit der Leitungsverlegung entstehen.
Der Bauherr terranets bw gewährleistet die Sicherheit. Durch den Einsatz unabhängiger Sachverständiger (im Regelfall der TÜV) wird die die Integrität und Sicherheit der Baumaßnahme geprüft. Die Beauftragung der Baufachkräfte erfolgt nach einer strengen Präqualifizierung. Sicherheits- und Gefahrenkoordinatoren gewährleisten die Einhaltung regelkonformer Arbeitsbedingungen auf der Baustelle um Unfälle zu vermeiden.
Der Betrieb und die Instandhaltung erfolgt durch Fachpersonal der terranets bw. Das 2.000 km lange Fernleitungsnetz und die dazugehörigen Anlagen der terranets bw werden durch die rund um die Uhr besetzte Steuerungszentrale überwacht und gesteuert. Durch den Einsatz fernsteuerbarer Armaturen können einzelne Abschnitte sofort außer Betrieb genommen werden. Neben der regelmäßigen Wartung und unverzüglichen Umsetzung notwendiger Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen entsprechend der technischen Vorschriften werden die Leitungen durch Befliegen, Befahren, Begehen sowie Inspektionen regelmäßig kontrolliert.
Voraussichtlich wird der Bau der Neckarenztalleitung bis Ende 2022 abgeschlossen sein. Für die Bauphase und Inbetriebnahme der Neckarenztalleitung ist ein Zeitraum von rund 1,5 Jahren eingeplant. In den einzelnen Bauabschnitten der lokal kontinuierlich fortlaufenden Baustelle, insbesondere auf privaten Grundstücken, kommt es zu einer Bauzeit von ungefähr drei Monaten. Die Wiederherstellung der beanspruchten Flächen wird voraussichtlich im Jahr 2023 abgeschlossen.
Um die Eingriffe zu minimieren, trifft terranets bw über den gesamten Bauprozess hinweg zahlreiche Vorkehrungen, die einen bestmöglichen Naturschutz unterstützen. Am Beginn dieses Prozesses steht die Umweltverträglichkeitsprüfung – in Kooperation mit Behörden und Verbänden werden auf der Grundlage einer detaillierten Bestandsaufnahme und Bewertung von Natur und Landschaft die Auswirkungen auf die Schutzgüter Pflanzen, Tiere, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft und Mensch sowie auf Kultur- und sonstige Sachgüter geprüft und beurteilt. Mithilfe der Prüfungsergebnisse werden Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung von Beeinträchtigungen entwickelt sowie Kompensationsmaßnahmen erarbeitet, die als Nebenbestimmungen in den Planfeststellungsbeschluss eingehen. Im Anschluss an den Bau der Anbindungsleitung Heilbronn wird die Umwelt wiederhergestellt (Renaturierungsmaßnahmen). Nicht vermeidbare, bleibende Eingriffe werden durch entsprechende Maßnahmen ausgeglichen (Ausgleichsmaßnahmen). Sollten trotz aller Vorsichtsmaßnahmen Schäden auftreten, wird ein Ausgleich und Ersatz von Schäden durchgeführt.
Durch den Leitungsbau werden landwirtschaftliche Flächen durch den Arbeitsstreifen temporär in Anspruch genommen. Die Bereiche beidseitig des Arbeitsstreifens können weiterhin während der Bauphase genutzt werden. Terranets bw minimiert Ernteausfallzeiten nach Möglichkeit und entschädigt diese bei Bedarf nach festen Sätzen. Im Anschluss an die Nutzung durch terranets bw findet eine Rekultivierung der Bodenflächen statt, sodass keine bedeutenden Einschränkungen für die landwirtschaftliche Nutzung vorliegen.
Faltblatt Neckarenztalleitung (Stand November 2019) - PDF, 2,5 MB
Gerne informieren wir Sie in unserem Online Newsletter "Neues von der NET" über den aktuellen Projektfortschritt. In verschiedene Rubriken lernen Sie auch das Projektteam und die Planer der Neckarenztalleitung kennen.
"Neues von der NET" - Ausgabe 13 / Juli 2020
Inhalt: Vorbereitungen für den Bau
"Neues von der NET" - Ausgabe 12/April 2020
Inhalt: Artenschutz
"Neues von der NET" - Ausgabe 11/November 2019
Inhalt: Start des Planfeststellungsverfahrens
"Neues von der NET" - Ausgabe 10/Juli 2019
Inhalte: Aktueller Stand der Planung, Vorbereitung Planfeststellungsantrag
"Neues von der NET" - Ausgabe 09/April 2019
Inhalt: Aktueller Stand der Planung, Erkentnisse aus den Dialogmärkten
"Neues von der NET" - Ausgabe 08/Jan 2019
Inhalte: Abschluss ROV, Start Detailplanung
"Neues von der NET" - Ausgabe 07/Sep 2018
Inhalte: Bau einer Leitung und Naturschutz
"Neues von der NET" - Ausgabe 06/Juni 2018
Inhalte: ROV und Interview mit C. Götzel-Kiefer (RP Stuttgart)
"Neues von der NET" - Ausgabe 05/März 2018
Inhalte: ROV und Kältewelle Februar 2018
"Neues von der NET" - Ausgabe 04/Dez 2017
Inhalte: ROV und Interview mit MD Helmfried Meinel
"Neues von der NET" - Ausgabe 03/Sep 2017
Inhalt: Umwelt
"Neues von der NET" - Ausgabe 02/Mai 2017
Inhalte: Genehmigungsverfahren und Bürgerdialog
"Neues von der NET" - Ausgabe 01/Feb 2017
Inhalte: Trassenfindung, Projektzeitplan und NEP Gas