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Implementierung der Virtual Interconnection Points an den deutschen Grenz- und Marktgebietsübergangsgrenzen

Die Fernleitungsnetzbetreiber arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung der Verpflichtung zur Einrichtung von VIPs. Dabei stehen sie auch im regelmäßigen Austausch mit der Bundesnetzagentur.

In der Umsetzung ist vorgesehen, dass der Transportkunde für die in den VIP eingebrachten Kapazitäten eine zentrale Anlaufstelle bzw. einen Vertragspartner pro VIP erhält. Für Buchung und Abwicklung der Kapazitäten am VIP sollen die üblichen Regelungen der KoV, die auch an physischen Grenz- oder Marktgebietsübergangspunkten gelten, Anwendung finden. Die Abwicklung der aus den Nominierungen resultierenden Flüsse, Verteilung der Erlöse etc. findet zwischen den Fernleitungsnetzbetreibern im Innenverhältnis statt.

Die Umsetzung stellt die Fernleitungsnetzbetreiber vor einige sehr komplexe Fragestellungen. Darüber hinaus sind an Grenzübergangspunkten jeweils auch Abstimmungen mit den Partner-Netzbetreibern im Ausland erforderlich und zugleich mehrere Regulierungsbehörden beteiligt. Vor diesem Hintergrund können die Fernleitungsnetzbetreiber aktuell keinen konkreten Zeitplan nennen.

Selbstverständlich werden aber die Fernleitungsnetzbetreiber die Transportkunden rechtzeitig vor der Einrichtung der VIPs über die Umsetzung und insbesondere etwaige für sie relevante Änderungen in Buchungs- und Abwicklungsprozessen informieren. Aus aktueller Sicht erscheint eine solche Information in Q1/2018 möglich.

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