Menu

Gasnetz

Wir stellen eine zuverlässige Versorgung sicher – von Niedersachsen bis an den Bodensee.

Telekommunikationsnetz

Unser Glasfasernetz bietet eine Telekommunikations-Infrastruktur mit starker Breitbandperformance.

Wasserstoffnetz

Wir arbeiten an der Wasserstoff-Versorgung für Baden-Württemberg und Hessen über ein 3.000 km langes Netz.

Über uns

Erfahren Sie mehr über unser Unternehmen.

Vision

Wo wir hin wollen und wie wir uns weiterentwickeln möchten.

Stellenangebote

Werden Sie Teil unseres Teams – hier sind unsere aktuellen Stellen!

Arbeiten bei terranets bw

Wie wir arbeiten, was wir Ihnen bieten und was Sie bei uns bewegen können.

Unsere Standorte

Erfahren Sie mehr über die Arbeit an unseren insgesamt neun Standorten.

Praktikum und Ausbildung

Erfahren Sie, was wir Ihnen in einem Praktikum oder einer Ausbildung bieten.

Aktuelle Lage Gasversorgung

Als Betreiber kritischer Infrastruktur möchten wir mit Ihnen Informationen zur aktuellen Situation teilen.

Initiative Wasserstoff für BW

Wir setzen uns für die Anbindung von Baden-Württemberg an die europäische Wasserstoff-Infrastruktur ein.

Notfallnummer +49 711 7812 1220

Information Störfallverordnung des Erdgasspeichers Sandhausen und Sicherheitsdatenblatt Erdgas. 

Suche

Information der terranets bw GmbH über den einheitlichen Entry-Tarif für das Marktgebiet NetConnect Germany ab 01.01.2018

Das ab 01.01.2018 gültige Einspeiseentgelt gemäß den Vorgaben des Beschlusses der Bundesnetzagentur zur horizontalen Kostenwälzung (BK9-13/607 "HoKoWä") vom 22. Juni 2016 für feste, frei zuordenbare (FZK) Jahreskapazitäten beträgt 3,595250 €/(kWh/h)/a.

Aufgrund laufender Beschwerdeverfahren gegen die HoKoWä kann es zu einer Anpassung des Einspeiseentgelts kommen. Hinsichtlich der Festlegung HoKoWä sind laufende gerichtliche Verfahren anhängig, deren Ausgang Auswirkungen auf die veröffentlichten Entgelte haben kann. In diesem Zusammenhang weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die genannten Entgelte unter dem Vorbehalt stehen, dass die anhängigen Beschwerden keine aufschiebende Wirkung entfalten und somit die Festlegung HoKoWä zum 01.01.2018 umzusetzen ist. Sollte die Festlegung HoKoWä nicht zum 01.01.2018 umzusetzen sein, behält sich terranets bw GmbH ausdrücklich vor, angepasste Einspeiseentgelte  mit Wirkung zum 01.01.2018 kurzfristig zu veröffentlichen.

Cookie-Einstellungen