Art. 19 Abs. 9 Verordnung (EU) 2017/459 (NC CAM) sieht die Einrichtung virtueller Kopplungspunkte (VIP) vor. Die betroffenen Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) haben sich gemeinsam auf ein mögliches Modell zur VIP-Einführung verständigt.
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